(ots) -
Die Firma Tesla Motors bietet für ihre Elektrolimousine Model S
einen sogenannten Autopiloten an. Der ADAC hat ihn (Softwareupdate
7.0) untersucht. Ergebnis: Der "Autopilot" ist eine Kombination aus
den bekannten Assistenzsystemen Abstandsregeltempomat und
Spurhalteassistent. Im fließenden Verkehr gewinnt er schnell das
Vertrauen des Fahrers, alle Situationen kann er aber nicht abdecken.
Unter der Prämisse, dass der Fahrer stets die Kontrolle über das
Fahrzeug behält, ist die Technologie für Autobahnen geeignet. Sie
unterstützt beim Fahren. Allerdings besteht die Gefahr, dass sich
Autofahrer zu sicher fühlen und das Fahrzeug nicht ausreichend
überwachen. Tesla hat deshalb zu Jahresbeginn ein Update der Software
geliefert. Darin wird die Benutzung der Autopilotfunktion abseits der
Autobahn wieder eingeschränkt.
Der "Autopilot" von Tesla suggeriert dem Verbraucher trotz mancher
Warnhinweise hochautomatisiertes Fahren. Grund dafür: Die Hände
brauchen längere Zeit nicht am Lenkrad zu sein. Außerdem kann der
großflächige Bildschirm während der Fahrt zum Surfen im Internet
verführen. Der Autofahrer darf sich allerdings bis auf weiteres -
auch in teilautomatisierten Fahrzeugen - nicht von der Fahraufgabe
abwenden. Ablenkende Unterhaltungsfunktionen, wie beispielsweise
Internetzugang, sollten ihm deshalb während der Fahrt nicht angeboten
werden.
Verbraucher sollten künftig von Automatisierungsfunktionen immer
stärker profitieren. Voraussetzung dafür ist ein gesetzlicher Rahmen,
außerdem muss die Technik verlässlicher werden. Obwohl das
automatisierte Fahren in Zukunft mehr Komfort und Sicherheitsvorteile
verspricht, wird es noch einige Jahre dauern, bis Autofahrer sich
während der Fahrt anderen Aufgaben zuwenden können.
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