(ots) -
Autofahrer drängen hierzulande auf eine klare Rechtslage bei der
Verwendung von Dashcams. Mit zwei Prozent ist der Anteil der
Autofahrer, die bereits heute das Verkehrsgeschehen konsequent
filmen, gering. Doch fast die Hälfte (44 Prozent) würden eine Kamera
in ihrem Fahrzeug anbringen, wäre die Nutzung gesetzlich geregelt und
legal. Rund sechs von zehn Deutschen (61 Prozent) sind der
Auffassung, der Einsatz dieser Videokameras könnte falsche
Anschuldigungen im Schadenfall oder bei einem Unfall verhindern. Das
hat eine repräsentative Umfrage im Auftrag des ACV Automobil-Club
Verkehr ergeben.
Eigene Beweissicherung im Schadenfall
Zwei Drittel (68 Prozent) sehen insbesondere in der Möglichkeit
der Unfallrekonstruktion und Unfallaufklärung einen großen Vorteil
der Kameras. Dabei gab mit 12 Prozent ein relativ geringer
Prozentsatz an, schon einmal in einen Unfall verwickelt worden zu
sein, in dem die Unschuld gegenüber der Polizei oder der Versicherung
nicht bewiesen werden konnte.
44 Prozent meinen, Dashcams könnten sie vor Fahrerflucht bei
Parkschäden schützen, 34 Prozent gehen davon aus, die Kamera schütze
vor Vandalismus.
30 Prozent sind der Auffassung, sie schütze im Ernstfall vor der
unberechtigten Höherstufung der Versicherungsprämie. Die Argumente
für die Nutzung von Dashcams sind vielfältig, eines verbindet sie:
Der Beweggrund ist immer die eigene Absicherung und die Möglichkeit
der eigenen Beweissicherung im Schadenfall.
Rückläufige Verkehrsdelikte
Ein Großteil erhofft sich durch den legalen Einsatz eine
rückläufige Zahl an Verkehrsdelikten. Über die Hälfte der Befragten
(59 Prozent) sind der Ansicht, dass insbesondere gefährliches
Drängeln und zu dichtes Auffahren reduziert würden. 32 Prozent
vermuten den Rückgang von Rotlichtverstößen, ein Viertel (27 Prozent)
meint, dass durch den Einsatz der Kameras Regelverstöße von
Fahrradfahrern abnehmen. 22 Prozent der Befragten glauben dagegen
nicht an die Abnahme an Verkehrsdelikten durch Dashcams.
Ein Viertel (27 Prozent) geht davon aus, dass die Verwendung von
Dashcams zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beiträgt.
Offline-Ãœberwachung durch Dashams
Willkürliches Filmen Fremder erschwert die Selbstbestimmung über
die eigene Person. Der willkürlichen Verbreitung von Filmen im Netz
stehen 43 Prozent skeptisch gegenüber. 42 Prozent fühlen sich durch
die Nutzung der Kameras ständig überwacht. Dabei werden persönliche
Daten bereits häufig freiwillig preisgegeben.
Welche Relevanz wird der Privatsphäre angesichts der ständigen
Überwachung überhaupt noch zugemessen?
Über die Hälfte der Befragten würde das Videomaterial auch im
Falle eines selbstverschuldeten Verkehrsunfalls an die Polizei und
ihre Versicherung weitergeben. Dagegen würden 21 Prozent die
Aufnahmen zurückhalten.
Der ACV über den Einsatz von Dashcams
Der Schritt von der ständig möglichen Handynutzung zu
festinstallierten Dashcams ist gering. Zudem rüstet die
Automobilindustrie ihre Fahrzeuge bereits jetzt mit etlichen Kameras
zur Geschwindigkeitserkennung und Spurhaltung aus. Der ACV geht davon
aus, es keine Frage, ob, sondern wann Autos serienmäßig mit Dashcams
ausgestattet werden.
Der ACV Automobil-Club Verkehr geht davon aus, dass die
flächendeckende Nutzung von Dashcams einen wichtigen Beitrag zur
Verkehrssicherheit leisten kann. "Sie zwingen Verkehrsrowdys zur
Vernunft", sagt Lars Wagener, Vorsitzender der ACV Geschäftsleitung.
"Vor dem Hintergrund der erneut gestiegenen Verkehrsopferzahlen muss
über einen Einbau ab Werk nachgedacht werden.", so Wagener weiter.
Die datenschutzrechtliche Zulässigkeit sieht der ACV kritisch und
verspricht sich richtungsweisende Ergebnisse vom Verkehrsgerichtstag
in Goslar. Zudem appelliert der Automobilclub an die Hersteller,
einen sinnvollen Aufnahmemodus zu entwickeln, der gesammelte Daten
schnellstmöglich überschreibt und löscht.
Alle Daten, soweit nicht anders angegeben, sind von der YouGov
Deutschland AG bereitgestellt. An der Befragung zwischen dem 9.12.
und dem 11.12.2015 nahmen 2.009 Personen teil. Die Ergebnisse wurden
gewichtet und sind repräsentativ für die deutsche Bevölkerung (Alter
18+).
Pressekontakt:
Annabel Brückmann, Pressesprecherin, brueckmann(at)acv.de
ACV Automobil-Club Verkehr, Theodor-Heuss-Ring 19-21, 50668 Köln,
Tel.: 0221 - 91 26 91 58 Fax: 0221 - 91 26 91 26