(ots) - Statistische Erfassung der Situation von
Studierenden und jungen Wissenschaftlern
Am heutigen Donnerstag verabschiedet der Deutsche Bundestag in
2./3. Lesung die Änderung des Hochschulstatistikgesetzes. Hierzu
erklären der stellvertretende bildungs- und forschungspolitische
Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag, Stefan
Kaufmann, und der zuständige Berichterstatter, Tankred Schipanski:
Stefan Kaufmann: "Mit der vorliegenden Novelle passen wir das
Hochschulstatistikgesetz an die Veränderungen der Hochschullandschaft
an. Grundlegende Veränderungen haben sich vor allem durch die
Einführung der gestuften Studiengänge im Rahmen des
Bologna-Reformprozesses ergeben.
Insbesondere Daten zu Übergängen zwischen dem Bachelor- und
Masterstudium sowie über Studienerfolg und -abbruch werden als
Entscheidungsgrundlage für die Hochschulpolitik und die
Hochschulplanung dringend benötigt. Eine Verlaufsstatistik vom ersten
Hochschulsemester bis zum Studienabschluss einschließlich der
Promotionsphase soll deshalb - unter Wahrung des Datenschutzes -
künftig dazu beitragen, die Planung von Kapazitäten und
Steuerungsaufgaben zu optimieren.
Mit der Einführung einer Promovierendenstatistik kommen wir
darüber hinaus Lieferverpflichtungen an das Statistikamt der
Europäischen Union (Eurostat) nach und verbessern die bisher
unzureichende Datenlage über Promovierende."
Tankred Schipanski: "Mit der Novelle erhalten Entscheidungsträger
in Politik und Hochschulen in Zukunft erheblich präzisere Daten über
Studienabbrecher oder den Ãœbergang zwischen Bachelor- und
Masterstudium.
Im parlamentarischen Verfahren haben wir unter Berücksichtigung
der Ergebnisse einer Expertenanhörung außerdem noch folgende
Änderungen vereinbart:
Durch die Fortführung der Gasthörerstatistik erfassen wir künftig
auch die Zahl der Flüchtlinge, die derzeit in einigen Hochschulen
Aufnahme als Gasthörer finden. Darüber hinaus wird die Speicherdauer
der Daten zur Studienverlaufsstatistik von 12 auf 18 Jahre nach der
Exmatrikulation verlängert, damit das lebenslange Lernen und
insbesondere die wissenschaftliche Weiterbildung besser und
vollständiger abgebildet werden können. Und um ausreichend Zeit für
die erforderliche Anpassung der Software und Nacherhebung von
einzelnen statistischen Merkmalen an den Hochschulen zu geben, sollen
Erhebungen zu Studierenden und Prüfungen erstmals zum Sommersemester
2017 durchgeführt werden und nicht - wie ursprünglich vorgesehen -
bereits zum Wintersemester 2016/17."
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