(ots) - Grüne dürfen Gesetz im Bundesrat nicht blockieren
Am gestrigen Donnerstagabend haben sich die Koalitionsspitzen auf
weitere Maßnahmen zur Bewältigung der Asylkrise geeinigt. Hierzu
erklärten der stellvertretende Vorsitzende für Innen und Recht der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Strobl, und der innenpolitische
Sprecher der Fraktion Stephan Mayer:
Thomas Strobl: "Es sind ganz überwiegend ökonomische Motive, die
Migranten aus Marokko, Algerien und Tunesien zur Stellung eines
Asylantrages in Deutschland veranlassen. Die Anerkennungsquoten sind
dementsprechend sehr gering. Mit der Einstufung dieser Staaten als
sichere Herkunftsstaaten reagieren wir frühzeitig auf die seit Kurzem
stark steigenden Zahlen.
Die Erfahrung, die wir in Zusammenhang mit den Balkanstaaten
gesammelt haben, macht sehr deutlich: Eine Einstufung als sicherer
Herkunftsstaat zeitigt unmittelbar Konsequenzen. So sind die
Asylbewerberzahlen aus den Westbalkanstaaten seit der Aufnahme dieser
Staaten in die Liste der sicheren Herkunftsstaaten drastisch
zurückgegangen. Heute kommen nur noch monatlich etwa 1.400 Menschen
von dort, Anfang 2015 waren es noch über 25.000.
Von zentraler Bedeutung ist, dass die Grünen die Erweiterung der
Liste der sicheren Herkunftsstaaten nicht erneut blockieren, wie sie
das 2014 und 2015 bei den Balkanstaaten lange Zeit getan haben. Die
Folge der Blockade war, dass allein im vergangenen Jahr rund 150.000
Migranten aus dem Westbalkan in Deutschland einen Asylantrag gestellt
haben. Eine wirksame Trennung des Zustroms in Schutzbedürftige und
Migranten war damit lange Zeit aufgrund des Widerstands der Grünen
nicht möglich. Diese Entwicklung darf sich in Bezug auf die
Maghreb-Staaten nicht wiederholen."
Stephan Mayer: "Die Einschränkung des Familiennachzugs ist richtig
und verantwortungsvoll. Wir schränken den Nachzug für subsidiär
Schutzberechtigte nicht aus Hartherzigkeit ein, sondern aus Einsicht
in die Grenzen unserer Möglichkeiten, denn bereits heute halten sich
mehr als 500.000 syrische Flüchtlinge in Deutschland auf, denen
überwiegend ein Recht auf Nachzug der Kernfamilie zusteht. Der in
Deutschland für subsidiär Schutzberechtigte großzügig ausgestaltete
Nachzug ist ein wesentlicher Anreiz für eine Antragstellung in
unserem Land, denn andere Staaten gewähren nur das, was das
Europarecht zwingend vorschreibt. Diesen Gleichklang mit den anderen
EU-Staaten stellen wir jetzt her."
"Das Asylpaket II ist ein weiterer, sehr wichtiger Schritt zur
Bewältigung des Flüchtlingszustroms. Mit der Schaffung besonderer
Aufnahmeeinrichtungen und der Schaffung eines zusätzlich
beschleunigten Asylverfahrens für Migranten aus sicheren
Herkunftsstaaten reduzieren wir die Anreize für offenkundig nicht
Schutzbedürftige deutlich. Auch die gesundheitlich begründeten
Abschiebehindernisse werden stark eingeschränkt.
Von zentraler Bedeutung sind die schärferen Regeln bei der
Abschiebung: Wer kein Asyl in Deutschland erhält, muss in seinen
Heimatstaat oder das EU-Land, über das er eingereist ist,
zurückkehren. Reist er nicht freiwillig aus, muss der Betreffende
zurückgeführt werden. An der Durchsetzung unserer demokratisch
beschlossenen Gesetze darf es keinen Zweifel geben, das ist auch eine
Frage der Rechtsstaatlichkeit. Während Bayern hier entschlossen
handelt und die Zahl seiner Rückführungen im vergangenen Jahr
vervierfacht hat, gibt es insbesondere in den rot-grün regierten
Ländern noch sehr viel Luft nach oben."
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