(ots) - Kameras, die durch die Windschutzscheibe das
Verkehrsgeschehen aufzeichnen, sind umstritten: Ob Aufnahmen als
Beweis vor Gericht gelten, beispielsweise bei einem Unfall, ist
fraglich. Der 54. Deutsche Verkehrs-Gerichtstag empfiehlt jetzt allen
Nutzern von Dashcams, nur anlassbezogen aufzunehmen. Dies kann aber
kaum eine Dashcam - oder doch?
Dashcams von Kameraherstellern oder Dashcam-Apps funktionieren in
der Regel so, dass die Aufnahme zu Fahrtbeginn gestartet und nach der
Ankunft wieder beendet wird. Doch dies erzeugt nicht nur riesige
Mengen an überflüssigen Daten, sondern wird teilweise auch als nicht
legal eingestuft.
Anlassbezogenes Aufzeichnen - wie soll das gehen?
Die Juristen des Deutscher Verkehrs-Gerichtstags haben heute eine
Empfehlung zu diesem Thema ausgesprochen. Sie raten dazu,
ausschließlich "anlassbezogen, insbesondere bei einem (drohenden)
Unfall " Videos aufzunehmen.
Aber wie soll das funktionieren - wenn ein Unfall passiert ist,
ist es zu spät, die Video-Aufnahme zu starten?
Dashcam App ohne Nebenwirkungen
Dafür gibt es bereits eine einfache und sichere Lösung: Die
"Dashcam App", zu finden unter
https://play.google.com/store/apps/details?id=de.drivometer.dashcam,
kann sich jeder Nutzer eines Android Smartphones installieren und
während der Fahrt verwenden. Im Unterschied zu anderen Dash-Cams
zeichnet diese App fortlaufend das Geschehen auf der Straße auf,
löscht es jedoch nach einem kurzen (zuvor selbst festgelegten)
Zeitraum wieder, beispielsweise nach 5 Minuten. Sollte es nun während
der Fahrt zu einem Vorfall kommen, der dauerhaft dokumentiert werden
soll, klickt der Nutzer einfach in der App und die letzte
Aufnahmesequenz wird dauerhaft gespeichert.
So finden all diejenigen, die eine Dashcam in ihrem Auto nutzen
und nach Möglichkeit Aufnahmen später auch verwenden möchten, eine
sichere und einfache Lösung. Sie entspricht übrigens genau den
Empfehlungen des Deutschen Verkehrsgerichtstages
(http://ots.de/qYEpE).
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