Gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und der Biostoffverordnung hat der Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Vorsorge aller Beschäftigten zu veranlassen, die regelmäßigen, direkten Kontakt zu Kindern haben. Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die Früherkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen.
(firmenpresse) - Gemäß der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge und der Biostoffverordnung hat der Arbeitgeber eine arbeitsmedizinische Vorsorge aller Beschäftigten zu veranlassen, die regelmäßigen, direkten Kontakt zu Kindern haben. Dabei handelt es sich um eine so genannte Pflichtvorsorge. Diese Pflichtvorsorge ist Tätigkeitsvoraussetzung. Sie muss vor Aufnahme der Tätigkeit und danach in regelmäßigen Abstanden durchgeführt werden (in der Regel alle 3 Jahre). Ohne eine gültige betriebsärztliche Vorsorgebescheinigung ist keine Tätigkeit mit Kindern erlaubt.
„Beim beruflichen Umgang mit Kindern kommt es immer wieder zu Kontakt mit Infektionserregern. In erster Linie mit Erregern sogenannter Kinderkrankheiten, wie zum Beispiel Masern, Mumps, Rötel und Hepatitis A“, erklärt Dr. med. Rumen Alexandrov, Betriebsarzt beim be- triebsärztlichen Dienst der ASAM praevent GmbH in München. „Im Rahmen der Vorsorge erfolgt zuerst eine Beratung. Der Betriebsarzt kontrolliert u. a. den Impfausweis. In einigen Fällen ist zur Klärung des Immunstatus eine Blutabnahme mit Antikörpertiter-Bestimmung (z.B. Windpocken) sinnvoll. Bei unklarem Impfstatus oder Impflücken werden entsprechende Impfungen gemäß den Empfehlungen der Staatlichen Impfkommission (STIKO) angeboten. Dabei handelt es sich um ein Impfangebot.“
Ziel der arbeitsmedizinischen Vorsorge ist die Früherkennung und Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen. Kostenträger der Vorsorge und für beruflich veranlasste Impfungen (wie z. B. Hepatitis A) ist der Arbeitgeber.
Die arbeitsmedizinische Vorsorge darf nur von einem Betriebsarzt mit der Facharztbezeichnung Arbeitsmedizin oder mit der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin durchgeführt werden. Bei der Auswahl des Betriebsarztes sind unter anderem folgende Kriterien zu beachten: sind mehrere Betriebsärzte beim arbeitsmedizinischen Dienst tätig (Erreichbarkeit und Vertretungsmöglichkeit), ist die Untersuchungsstelle jeden Tag besetzt (zeitnahe und flexible Terminvereinbarung).
Kontakt:
Dr. med. Rumen Alexandrov
Facharzt für Arbeitsmedizin,
Präventivmedizin (DAPM), Reisemedizin
ASAM praevent GmbH
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81377 München
Phone: +49 89 7167794-0
Fax: + 49 89 7167794-99
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