Bereits seit Jahren befindet sich der CFB-Fonds Nr. 162 in wirtschaftlicher Schieflage. Nunmehr hat sich das Kapitalverlustrisiko realisiert, so dass ein sehr zeitnahes Handeln zur Kompensierung des eingetretenen Schadens für die Anleger notwendig ist.
(firmenpresse) - Bereits seit Jahren befindet sich der CFB-Fonds Nr. 162 in wirtschaftlicher Schieflage. Nunmehr hat sich das Kapitalverlustrisiko realisiert, so dass ein sehr zeitnahes Handeln zur Kompensierung des eingetretenen Schadens für die Anleger notwendig ist.
Kapitalverlust der Anleger steht fest
Die NASTO Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. MS „GABRIEL SCHULTE“ (CFB 162) hat das Fondsschiff zwischenzeitlich verkauft, so dass der wirtschaftliche Schaden für die Anleger endgültig feststeht. Gegen diesen eingetretenen Vermögensverlust können sich die meisten Anleger wehren, denn nur selten wurden diese beim Erwerb der Anlage über die Risiken des Fonds sowie die an die Banken geflossenen Provisionen aufgeklärt. Um den eingetretenen Vermögensverlust zu kompensieren ist in aller Regel jedoch die Einleitung rechtlicher Schritte notwendig.
OLG Stuttgart verurteilt Commerzbank zu vollständiger Rückabwicklung
Das OLG Stuttgart hat die Commerzbank AG nunmehr zu einer vollständigen Rückabwicklung verurteilt. Ein Anleger der seine Beteiligung an der NASTO Schifffahrtsgesellschaft mbH & Co. MS „GABRIEL SCHULTE“ (CFB 162) über die Dresdner Bank, deren Gesamtrechtsnachfolgerin die Commerzbank AG ist, erworben hatte, erhält nun das von ihm eingesetzte Kapital zuzüglich Zinsen erstattet.
Beim Erwerb der Beteiligung wurde der Anleger u.a. nicht ausreichend über die Rückvergütung, die die Bank für den Vertrieb des Fonds erhalten hat, aufgeklärt. Hätte der Anleger von dem Umstand, dass die Bank für den Verkauf der Beteiligung eine Provision erhält gewusst, hätte er die Neutralität der Empfehlung angezweifelt und die Beteiligung nicht erworben.
Verjährung
Allerdings ist bei der Geltendmachung der Ansprüche eine gewisse Eile geboten. Die meisten Anleger haben Ihre Beteiligungen im Sommer 2007 erworben. Die Verjährung der Schadensersatzansprüche tritt hierbei taggenau 10 Jahre nach dem Beitritt in die Fondsgesellschaft ein. Bei einem Erwerb der Beteiligung am 15.07.2007 beispielsweise tritt die Verjährung zum 15.07.2017 ein.
Was können betroffene Anleger tun?
Da die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen einige Zeit in Anspruch nimmt, wird den betroffenen Anlegern geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche sehr zeitnah durch einen auf Anlegerschutz spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen.