(ots) -
Ein wachsendes Angebot der Arbeitgeber bei gleichbleibender
Nachfrage der Arbeitnehmer - so lässt sich das bAV-Jahr 2015 im
Mittelstand zusammenfassen. Zwar legen gemischt finanzierte
Betriebsrenten sowie Branchen- und Tarifvertragspläne zu, doch um die
Nachfrage der Beschäftigten deutlich zu beleben, helfen keine
Einzelmaßnahmen wie eine Enthaftung der Arbeitgeber oder
Opting-out-Vorgaben. Wichtiger sind flexible Vorsorgelösungen, die
sich dem individuellen Bedarf des einzelnen Mitarbeiters anpassen,
sowie eine finanzielle Förderung.
Das sind wichtigsten Ergebnisse der Studie "Betriebliche
Altersversorgung im Mittelstand 2016", die die Generali
Versicherungen und das F.A.Z.-Institut herausgeben. Seit 2011
veröffentlichen beide Partner die Studienreihe, die auf einer
jährlichen, repräsentativen forsa-Umfrage unter 200
bAV-Verantwortlichen in deutschen mittelständischen Unternehmen mit
50 bis 500 Mitarbeitern basiert.
Die befragten bAV-Verantwortlichen sehen den Hauptgrund für die
stagnierende Marktdurchdringung der Entgeltumwandlung vor allem bei
den Mitarbeitern: So hätten diese nur geringe Finanzreserven für eine
zusätzliche Altersvorsorge und dadurch ein geringes Interesse an der
Entgeltumwandlung. Dagegen haben die Arbeitgeber ihr Engagement bei
der bAV 2015 ausgebaut. So kann jeder Mittelständler mindestens ein
bAV-Angebot vorweisen, wobei die Entgeltumwandlung jetzt in allen
befragten Unternehmen stattfindet. "Die Ergebnisse zeigen, dass
gerade für Personen mit geringerem Einkommen neue Anreize zum Erwerb
von bAV-Ansprüchen gesetzt werden müssen, denn gerade sie sind
stärker von Altersarmut bedroht und dringend auf ein zusätzliches
Einkommen im Alter neben der gesetzlichen Rente angewiesen", erklärt
Michael Stille, Vorstandsmitglied bei den Generali Versicherungen.
Das Angebot an rein arbeitgeberfinanzierten Betriebsrenten hat
sich im vergangenen Jahr stabilisiert und verzeichnet im
Vorjahresvergleich sogar einen leichten Zuwachs. Gerade
mitarbeiterstarke Betriebe weisen mit aktuell 45 Prozent einen
überdurchschnittlich hohen Anteil bei den rein
arbeitgeberfinanzierten bAV-Modellen auf. Insgesamt hält jeder
Betrieb im Schnitt aktuell 1,5 bAV-Planvarianten über alle
Finanzierungsvarianten hinweg bereit. Die Arbeitgeber setzen
bAV-Pläne mit einem eigenen finanziellen Anteil weiterhin als
wichtiges HR-Instrument ein, um Mitarbeiter zu halten und neue
Fachkräfte zu gewinnen. Kritik üben die bAV-Verantwortlichen an der
Belastung durch umfangreiche neue Vorschriften und Regelungen, die
die Ausbreitung der bAV hemmen. Nur jeder dritte bAV-Verantwortliche
sieht in der gesetzlichen Haftung der Arbeitgeber ein Hindernis für
die bAV. Eine weitgehende Enthaftung der Arbeitgeber, wie sie derzeit
in Fachkreisen diskutiert wird, beseitigt also nicht die Hemmnisse
für die bAV und sorgt eher für Verunsicherung. Ähnlich kritisch gehen
die bAV-Verantwortlichen mit der Frage nach einem obligatorischen
Opting-out um, denn auch ein solche Verpflichtung löst das
Grundproblem der bAV nicht.
Ein Weg zu einer besseren Marktdurchdringung seitens der
Arbeitnehmer besteht nach Ansicht der bAV-Verantwortlichen in einer
höheren finanziellen Förderung. So setzt sich der Trend der Vorjahre
fort, dass mittelständische Arbeitgeber die Vorsorge ihrer
Mitarbeiter finanziell unterstützen, wenn diese einen eigenen Beitrag
aus dem Entgelt leisten. Betriebsrentenmodelle auf der Basis einer
gemischten Finanzierung aus Arbeitgeber- und Arbeitnehmerbeiträgen
verzeichneten 2015 Zuwächse, wie schon in den vorangegangenen Jahren.
Gegenwärtig bieten 71 Prozent der Mittelständler solche Modelle an.
Der Mittelstand macht es vor: Besonders in Großbetrieben mit über 250
Mitarbeitern wird die betriebliche Altersversorgung deutlich als
Personalmanagement-Instrument erkannt und eingesetzt.
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