(ots) -
Restalkohol wird noch immer von vielen Autofahrern als Risiko
unterschätzt. Gerade jetzt zur Karnevalszeit sollten sie wissen:
Übermüdung und der Kater am Morgen danach beeinflussen das
Reaktionsvermögen. Bereits bei 0,3 Promille Blutalkohol gilt: Wer
einen alkoholbedingten Fahrfehler macht, begeht eine Straftat und
muss mit einer Geldstrafe und Führerscheinentzug rechnen.
"Null Promille" heißt es für Fahranfänger in der Probezeit oder
vor Vollendung des 21. Lebensjahres. Für Radfahrer hat die
Rechtsprechung die absolute Fahruntüchtigkeit bei 1,6 Promille
festgelegt. Erreicht ein Fahrradfahrer diesen Wert und nimmt am
Verkehrsgeschehen teil, begeht er eine Straftat.
Promilleberechnungen können einen Orientierungswert bieten, sind
aber stark von Faktoren wie Konstitution, Nahrungsaufnahme und
Tagesform abhängig. Der Körper baut pro Stunde etwa 0,1 Promille ab.
Das heißt beispielsweise: Wer um Mitternacht mit 1,5 Promille
schlafen geht, hat morgens um neun Uhr immer noch einen Wert von 0,6.
Wundermittel oder Promille-Abbau-Beschleuniger gibt es nicht. Auch
Kaffee trinken, hilft - entgegen der landläufig verbreiteten Meinung
- nichts in Bezug auf den messbaren Blutalkohol.
Der ADAC rät allen Autofahrern, im Zweifelsfall auch am nächsten
Tag öffentliche Verkehrsmittel oder ein Taxi zu nutzen.
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