Deutsches Kinderhilfswerk:Äußerungen der stellvertretenden AfD-Vorsitzenden sind ein Fall für die Staatsanwaltschaft
(ots) - Das Deutsche Kinderhilfswerk fordert die
Staatsanwaltschaft Berlin auf, Ermittlungen gegen die
stellvertretende AfD-Vorsitzende Beatrix von Storch wegen
Volksverhetzung einzuleiten. Die Äußerungen der AfD-Politikerin, nach
der Frauen mit Kindern notfalls mit Waffengewalt am Grenzübertritt
gehindert werden sollten, erfüllen nach Ansicht des Deutschen
Kinderhilfswerkes den Tatbestand des § 130 Strafgesetzbuch.
Thomas Krüger, Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes: "Die
Äußerungen der stellvertretenden AfD-Chefin von Storch sind
entsetzlich. Hier wird versucht, einen rechtwidrigen
Schusswaffengebrauch im Namen einer Ideologie zu legitimieren. Auch
wenn Frau von Storch nach Protesten wieder ein Stück zurückgerudert
ist, bleiben ihre Äußerungen außerhalb unserer Rechtsordnung. Wie
stellt sich Frau von Storch denn die Situation konkret vor? Sollen
zukünftig Frauen mit Kindern auf dem Arm an der Grenze erschossen
werden und die Kinder dann von den Grenzschützern in Obhut genommen
werden? Diese Äußerungen sind ein Fall für die Staatsanwaltschaft."
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Datum: 01.02.2016 - 13:04 Uhr
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