PresseKat - Fairfield Greenwich Securities, Vergleich in der Sammelklage

Fairfield Greenwich Securities, Vergleich in der Sammelklage

ID: 1315543

(ots) - Diese Mitteilung erfolgt aufgrund
einer Anordnung des United States District Court for the Southern
District of New York [US-Bezirksgericht für den Bezirk New York Süd]
im Verfahren Anwar v. Fairfield Greenwich Limited, No. 09-cv-118.

AN: Alle wirtschaftlichen Eigentümer von Anteilen oder
Kommanditbeteiligungen an Fairfield Sentry Limited, Fairfield Sigma
Limited, Fairfield Lambda Limited, Greenwich Sentry, L.P. und
Greenwich Sentry Partners, L.P. (gemeinsam die "Fonds") zum 10.
Dezember 2008 (entweder als eingetragene Inhaber oder auf das Konto
eines Anteilseigners oder Kommanditisten zurückführbar)
("wirtschaftliche Eigentümer"), die einen Nettoverlust des
Kapitaleinsatzes in die Fonds erlitten haben (gemeinsam die
"Settlement Class"). Falls Sie in die vorstehende Definition dieser
Gruppe fallen, könnte Ihnen eine Zahlung im Rahmen des Vergleiches in
der Sammelklage zustehen.

Diese Mitteilung wurde von einem Bundesgericht genehmigt. Es
handelt sich nicht um die Aufforderung eines Rechtsanwaltes.

SIE WERDEN HIERMIT BENACHRICHTIGT, dass am 6. Mai 2016, um 9:30
vormittags, auf Anordnung des United States District Court for the
Southern District of New York eine Anhörung vor dem Richter Victor
Marrero im Daniel Patrick Moynihan United States Courthouse, 500
Pearl Street, New York, New York (das "Gericht") zum Zwecke der
Feststellung stattfindet, (1) ob die vorgeschlagene
Schadensregulierung gegen die PwC-Beklagten (PricewaterhouseCoopers
LLP [Kanada], PricewaterhouseCoopers Accountants N.V. [Niederlande]
und PricewaterhouseCoopers International Limited) in der vorstehend
genannten Klage über einen Betrag von $ 55.000.000 in bar vom Gericht
als fair, vernünftig und ausreichend gebilligt wird; (2) ob die Klage
gegen die PwC-Beklagten gemäß den Bedingungen des Vergleichsvertrages




vom 6. Januar 2016 abgewiesen werden soll; (3) ob der Vorschlag zur
Verteilung der Vergleichserlöse (der "Verteilungsplan") fair,
vernünftig und ausreichend ist und daher genehmigt werden soll; und
(4) ob dem Antrag des Hauptanwaltes der Kläger auf Bezahlung der in
Zusammenhang mit dieser Klage entstandenen Rechtsanwaltsgebühren und
Auslagen stattgegeben werden soll.

Falls Sie am 10. Dezember 2008 ein wirtschaftlicher Eigentümer von
Anteilen oder Kommanditbeteiligungen an einem oder mehreren der Fonds
waren und einen Nettoverlust des Kapitals Ihrer Investition an diesen
Anteilen oder Kommanditbeteiligungen erlitten, könnten Ihre Rechte
von diesem Vergleich betroffen sein, einschließlich des Verzichtes
auf und Verfalls von Ansprüchen, die Ihnen in Zusammenhang mit dem
Eigentum an Anteilen an den Fonds zustehen. Nettoverlust bedeutet die
von einem wirtschaftlichen Eigentümer durchgeführte Barinvestition in
einem Fonds, sei es direkt oder indirekt, durch einen oder mehrere
Vermittler, abzüglich des Gesamtbetrages von Rückkäufen oder
Entnahmen oder Einziehungen aus irgendeiner Quelle durch den
wirtschaftlichen Eigentümer aus oder in Zusammenhang mit demselben
Fonds.

Falls Sie ein Mitglied der Settlement Class sind, müssen Sie ein
Forderungsnachweis- und Freigabeformular [Proof of Claim and Release
form] spätestens am 23. Mai 2016 eintreffend zum Nachweis der
Berechtigung des Anspruches einreichen, um an der Verteilung des
Netto-Vergleichsfonds teilzunehmen.

Falls Sie aus der Settlement Class ausgeschlossen werden wollen,
müssen Sie einen Antrag auf Ausschließung bis spätestens am 1. April
2016 eintreffend einreichen. Sämtliche Einsprüche gegen irgendeinen
Aspekt des Vergleiches müssen spätestens am 1. April 2016 beim
Gericht eingereicht werden.

Falls Sie eine detaillierte Benachrichtigung über die Bedingungen
des Vergleiches oder das Forderungsnachweis- und Freigabeformular
erhalten wollen, können Sie diese schriftlich bei Fairfield Greenwich
Securities Litigation, c/o Rust Consulting, Inc., P.O. Box 2874,
Faribault, MN 55021-8674, oder info(at)FairfieldGreenwichLitigation.com
oder www.FairfieldGreenwichLitigation.com anfordern.

RUFEN SIE KEINESFALLS DAS GERICHT, DAS GERICHTSSEKRETARIAT ODER
IRGENDEINEN DER BEKLAGTEN ODER VERTEIDIGER DER BEKLAGTEN IN
ZUSAMMENHANG MIT DIESER MITTEILUNG AN.

DATUM: 1. FEBRUAR 2016

AUF ANORDNUNG DES GERICHTES UNITED STATES DISTRICT COURT SOUTHERN
DISTRICT OF NEW YORK



Pressekontakt:
Robert C. Finkel
Wolf Popper LLP
+1 (212) 759-4600


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Datum: 01.02.2016 - 15:01 Uhr
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