(ots) - Einigung mit der SPD erreicht
Am heutigen Dienstag konnten sich CDU/CSU und SPD beim
Prostituiertenschutzgesetz in den grundsätzlichen Streitpunkten
einigen. Dazu erklärt der frauenpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marcus Weinberg:
"Wir freuen uns, dass es uns gelungen ist, die Verhandlungen zum
Prostituiertenschutzgesetz wieder aufzunehmen und zu einer Einigung
mit der SPD in den wesentlichen Streitpunkten zu kommen. Die große
Koalition will, dass das Prostituiertenschutzgesetz jetzt zügig im
Verfahren abgeschlossen wird und noch in dieser Legislaturperiode
umgesetzt wird. Deswegen ist die Einigung ein großer Erfolg, es geht
uns um die Betroffenen.
Das Gesetz und die Regelungen sollen am 1. Juli 2017 in Kraft
treten. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist zur Entlastung der
kommunalen Behörden bereit, die Fristen für die Übergangsregelungen
für bereits tätige Prostituierte und bestehende Prostitutionsstätten
auf Ende 2017 zu legen. Dafür hat die SPD die inhaltliche
Verschlankung des Gesetzes weitgehend zurückgenommen. So sind zum
Beispiel das Anmeldeverfahren und die Regelungen für die
Gesundheitsberatung wieder im alten vereinbarten Rhythmus. Es gilt im
Wesentlichen der erste gemeinsam abgestimmte Entwurf, wir haben uns
auf die wichtigen politischen Punkte geeinigt.
Angesichts der ausufernden Zustände im Rotlichtmilieu ist es
wichtig, dass das Gesetz kommt, und dass es wirkt und keine Lücken
offen lässt. Wir bekämpfen damit die Fremdbestimmung in der
Prostitution und erschweren den Zuhältern, Menschenhändlern und
Ausbeutern ihr Geschäft. Wir stärken die Rechte der Prostituierten
und mehr noch ihren Schutz. Dieser Schutz vor Fremdbestimmung darf
nicht relativiert oder eingeschränkt werden. Der Staat hat eine
gesetzliche Verpflichtung, die wir jetzt auf den Weg bringen."
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