(ots) - Autofahrer, die ihren Führerschein nach dem 1.
Januar 1999 erworben haben, sollten bei der Anmietung eines
Wohnmobiles im In- oder Ausland ganz genau prüfen, ob die
Fahrerlaubnis für das ausgewählte Fahrzeug ausreicht. Gerade in den
USA, Kanada oder Australien werden Camping-Fahrzeuge mit über 3,5
Tonnen zulässige Gesamtmasse (zGM) zur Anmietung angeboten, die man
unter Umständen mit der erteilten deutschen Führerscheinklasse nicht
fahren darf.
Wichtig zu wissen: Die Pkw-Führerscheinklasse B des
EU-Führerscheins gilt nur für Fahrzeuge bis 3,5 Tonnen zGM. Wiegt der
Camper mehr, benötigt man dafür die Führerscheinklasse C1 oder C.
Leider weisen nur wenige Vermieter ausdrücklich darauf hin. Das
Nachsehen hat dann der Mieter. Bei Verstößen können im Reiseland
Strafen wegen Fahrens ohne zulässige Fahrerlaubnis und der Wegfall
des Versicherungsschutzes drohen.
Die alte deutsche Führerscheinklasse 3 erlaubt das Führen eines
Fahrzeugs bis 7,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht. Dasselbe gilt für
alte graue oder rosa Führerscheine der Klasse 3, die in die
Plastikkarte umgeschrieben wurden. Fahrzeuge über 7,5 Tonnen zGM
dürfen nur mit Führerschein-Klasse 2 bzw. Klasse C gefahren werden.
Der ADAC weist darauf hin, dass sich zu diesem Thema sehr
unterschiedliche und missverständliche Informationen im Internet oder
auch in Brancheninfos befinden. Wichtig ist es deshalb zu prüfen, ob
das angemietete Wohn- oder Campingmobil im Urlaubsland das in den
erteilten deutschen Führerscheinklassen zulässige Gesamtgewicht nicht
überschreitet.
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