(ots) - Kabinett berät neues Arbeitsmarkt-Instrument -
Novelle trägt Handschrift der Unionsfraktion
Das Gesetz zur Rechtsvereinfachung im Sozialgesetzbuch II soll am
morgigen Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden. Dazu erklärt der
arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:
"Ziel des neuen Instruments, das nun in Gesetzesform gegossen
wird, ist: Kein junger Mensch darf verloren gehen. Gerade schwer
erreichbare junge Menschen, die in einem Umfeld von Arbeitslosigkeit
aufgewachsen sind und keine Perspektive für sich sehen, wollen wir
langfristig fördern. Außerdem werden wir Integrationsbetriebe für
weitere Gruppen behinderter oder von Behinderung bedrohter Menschen
öffnen. Zudem stärken wir die Sozialpartner in den Beiräten der
Jobcenter. Das Gesetz, das die Koalition seit 2014 berät, trägt
eindeutig die Handschrift der Union.
Die schwer erreichbaren jungen Menschen wollen wir in
Bildungsprozesse, Ausbildung und in Arbeit bringen. Hierzu haben wir
im vergangen Jahr bereits erste Pilotprojekte unter der Ãœberschrift
'Respekt' an den Start gebracht. Das in den Modellen erprobte Konzept
geht nun mit dem Gesetz in eine langfristig angelegte Förderung über.
Wir wollen die Zahl der Integrationsbetriebe deutlich erhöhen und
sie für langzeitarbeitslose schwerbehinderte sowie psychisch kranke
Menschen öffnen. Für beide Gruppen gibt es bisher kein adäquates
Angebot. Auch ihnen wollen wir die Chance geben, sich langfristig in
den ersten Arbeitsmarkt zu integrieren.
Die Sozialpartner in den Beiräten bekommen durch das Gesetz mehr
Beteiligungsrechte: Ihre Beratungsposition wird erheblich gestärkt.
Mit ihrer Fachkompetenz können sie die Jobcenter bei der Auswahl der
Eingliederungsinstrumente besser beraten."
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