(ots) - Das Kabinett hat heute das Asylpaket II
beschlossen. Dazu erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen
Instituts für Menschenrechte:
"Der Gesetzesentwurf widerspricht dem menschenrechtlichen Gebot
eines fairen Asylverfahrens. Er sieht vor, dass das Asylverfahren bei
einer Vielzahl von Asylsuchenden 'in besonderen
Aufnahmeeinrichtungen' beschleunigt durchgeführt werden kann. Nach
dem beschleunigten Verfahren würde das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge (BAMF) innerhalb einer Woche über den Asylantrag
entscheiden. Zudem müssten Antragstellerinnen und Antragsteller
innerhalb von einer Woche Eilrechtsschutz gegen eine ablehnende
Entscheidung einlegen und die Verwaltungsgerichte innerhalb einer
Woche über den Antrag entscheiden.
Die extreme Verkürzung des Verfahrens sowie die eingeschränkten
Rechtsschutzmöglichkeiten gegen eine ablehnende Entscheidung sind
nicht mit den grund- und menschenrechtlichen Anforderungen an ein
faires Verwaltungs- und Gerichtsverfahren vereinbar. Eine angemessene
und unabhängige Verfahrens- und Rechtsberatung kann in den
Aufnahmezentren aufgrund der hohen Anzahl der Betroffenen und der in
dem Gesetzentwurf vorgesehenen Residenzpflicht kaum gewährleistet
werden. Verfahrensgarantien, wie sie auch in der
EU-Asylverfahrensrichtlinie vorgesehen sind, der Zugang zu
Rechtsberatung und Sprachmittlung werden dadurch unterlaufen.
Die Schnellverfahren in 'besonderen Aufnahmeeinrichtungen' mit
verkürzten Fristen für Rechtsbehelfe würden auch die Rechte besonders
schutzbedürftiger Menschen, darunter Traumatisierte, verletzen. Sie
wirken sich besonders auf Frauen aus, die geschlechtsspezifische
Verfolgung erlebt haben und dies in einer Anhörung beim BAMF
vortragen müssen.
Würde der Gesetzentwurf unverändert vom Gesetzgeber verabschiedet,
würden auch das Recht auf Familienleben verletzt und
menschenrechtliche Garantien außer Kraft gesetzt, die vor Abschiebung
bei Lebensgefahr schützen."
Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte
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