(ots) - Der Staat hat das Gewaltmonopol, die Sorge um die
öffentliche Sicherheit ist Sache der Polizei. Die Bürger haben ein
Anrecht darauf, dass für ihren Schutz gesorgt wird, soweit das irgend
möglich ist. Dafür zahlen sie Steuern. Daran sollte nicht gerüttelt
werden - im Interesse des Einzelnen und des Staates. Nicht etwa, weil
man von vornherein befürchten müsste, dass sich die privaten
Wachmänner nicht an Recht und Gesetz halten, sondern weil sie
beispielsweise nicht kontrolliert werden (können). Ein Polizist muss
sich für jede Amtshandlung rechtfertigen können, der Mitarbeiter
einer privaten Firma nicht. Schon allein das muss nicht, kann aber zu
Komplikationen führen. Noch bedenklicher ist, wenn Privatleute selbst
in die Hand nehmen wollen, was staatliche Pflichtaufgabe ist. Ob das
mangelnde Sicherheitsgefühl berechtigt ist oder nicht, ob es die
chronische Unterbesetzung der Polizei Bremen spiegelt oder nicht:
Jeder private Wachschutz im öffentlichen Raum wäre ein Symptom akuter
Staatsverdrossenheit. Das muss dem Senat schwer zu denken geben. Er
selbst wird damit letztlich auch infrage gestellt.
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