(firmenpresse) - Berlin, München 30.10.2009
Dem von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte (www.cllb.de) vertretenen Anleger wurde im Herbst 2003 von seiner Anlageberaterin empfohlen, sich mit einem Betrag in Höhe von € 30.000,00 an der Ersten Juragent KG zu beteiligen.
Er gab gegenüber der Anlageberaterin an, nur an einer wirklich sicheren Kapitalanlage ohne ein Verlustrisiko interessiert zu sein. Die Beraterin empfahl sodann eine Beteili-gung an der Ersten Juragent KG mit einer Hafteinlage i.H.v. 28.580,00 € zzgl. 5 % Agio. Die versprochenen jährlichen Zinsen i.H.v. 6 % wurden als sicher dargestellt, ebenso wie die vollständige Rückzahlung des Kapitals am Ende der Laufzeit des Fonds.
Dass es bei Erwerb der Beteiligung an der Juragent KG auch Risiken gibt, die bis zu einem vollständigen Kapitalverlust reichen können, wurde von der Beraterin verschwie-gen. Der Anleger erklärte gegenüber der Kanzlei CLLB, dass er bei korrekter Aufklärung über die Risiken die Beteiligung niemals erworben hätte. Weiterhin verschwieg die Bera-terin, welche eigene Vergütung sie für die Vermittlung der Kapitalanlage erhalten hat, obwohl sie auch hierzu nach Auffassung von CLLB Rechtsanwälte verpflichtet war. Nur wenn ein Anleger weiß, welche Vergütung ein Anlageberater erhält, kann er abschätzen, ob der Berater eine Anlage empfiehlt, weil er der Auffassung ist, es handele sich um eine Anlage den Zielen und Wünschen des Anlegers gerecht werdende Anlage oder ob er sie nur deshalb empfiehlt, weil er eine besonders hohe Provision für die Vermittlung erhält.
Nachdem die außergerichtlichen Bemühungen der Kanzlei CLLB bei der Beratungsge-sellschaft keine Wirkung zeigten, beauftragte der Anleger die Kanzlei CLLB mit der ge-richtlichen Durchsetzung der ihm zustehenden Schadensersatzansprüche. Im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs erhielt der Anleger nun € 20.000,00 zurück.
Das Verfahren zeigt, dass geschädigte Anleger der Juragent nicht hilflos dastehen, son-dern es sich durchaus lohnen kann, Schadenersatzansprüche von einem Rechtsanwalt überprüfen und durchsetzen zu lassen.
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