PresseKat - Strengere Regeln bei Nebeneinkünften von Landräten und Oberbürgermeistern

Strengere Regeln bei Nebeneinkünften von Landräten und Oberbürgermeistern

ID: 1317814

(ots) - Das nordrhein-westfälische Innenministerium
verschärft offenbar die Abführungspflicht für Nebeneinkünfte von
Landräten und Oberbürgermeistern. Das geht aus einem bisher noch
nicht veröffentlichten Erlass des Ministeriums hervor, der dem NDR
Magazin "Panorama 3" (NDR Fernsehen) vorliegt. Auslöser sind
Einkünfte, die die Landräte und Oberbürgermeister für ihre
Tätigkeiten im Aufsichtsrat und den Regionalbeiräten des
Energieversorgers RWE zusätzlich erhalten.

In den Gremien des Energieversorgers sitzen laut Innenministerium
überwiegend Amtsträger, also Landräte und Oberbürgermeister - konkret
62 Prozent. Laut dem Erlass geht das Innenministerium davon aus, dass
bei der Berufung das "Hauptamt", also die Funktion als Landrat oder
Oberbürgermeister, entscheidend ist. Der Erlass schließt damit aus,
dass es sich um private Nebentätigkeiten handelt. Laut Helmut Brocke
von Transparency International bedeutet das in der Konsequenz, dass
die "Vergütungen an die jeweilige Kommune abgeführt werden müssen."

Bislang durften die Landräte und Oberbürgermeister die Einkünfte
in der Regel behalten. Ein Beiratsmitglied erhält jährlich eine
Grundvergütung von 3000 Euro. Außerdem wird jede einzelne Sitzung
zusätzlich mit je 1000 Euro vergütet. Grundlage für ihre Berufung in
das Gremium ist laut RWE-Pressesprecher Wolfgang Schley die
"kommunalpolitische und energiewirtschaftliche Kompetenz". Die
Berufung ist laut RWE "an die Person" gebunden und eben explizit
"nicht an das Amt." Laut RWE berät der Beirat "die
Unternehmensleitung in Fragen der Unternehmens- und Energiepolitik
mit kommunalem Bezug."

Auch niedersächsische Landräte sind in Gremien des RWE-Konzerns
vertreten. So sind die Landräte Michael Lübbersmann (Osnabrück),
Reinhard Winter (Emsland) und Friedrich Kethorn (Grafschaft Bentheim)




Mitglieder des RWE Regionalbeirats Nord. Laut dem niedersächsischen
Innenministerium besteht für sie jedoch keine grundsätzliche
Abführungspflicht. Es ist auch kein Erlass in Planung, der solch eine
Regelung vorsieht.

Nach Recherchen des NDR Magazins "Panorama 3" und anderer Medien
im vergangenen Jahr war herausgekommen, dass Landrat Reinhard Winter
im Jahr 2014 insgesamt 6300 Euro für seine Tätigkeit im
RWE-Regionalbeirat erhalten hat. Diese Summe wurde nicht an den
Landkreis Emsland abgeführt. Landrat Friedrich Kethorn führte seine
Einnahmen aus dem Regionalbeirat dagegen an den Kreis ab. Landrat
Michael Lübbersmann hat sich im vergangenen Jahr dazu entschlossen,
seine Einnahmen künftig rückwirkend ab 2015 an den Kreis
weiterzuleiten.



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Datum: 05.02.2016 - 17:46 Uhr
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