LG Berlin: Kläger wurden mit falschen Versprechungen zum Kauf gelockt
(firmenpresse) - Nach jahrelanger Ungewissheit und nur kurzer Verfahrensdauer hat das LG Berlin mit Urteil vom 15.10.2009 (Az. bekannt; nicht rechtskräftig) entschieden, dass die von der Kanzlei Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte vertretenen Kläger mit falschen Versprechungen zum Kauf einer Eigentumswohnung in Leipzig gelockt wurden. Die Kläger erhalten sämtliche Kosten und Aufwendungen, die im Zusammenhang mit dem Erwerb standen, ersetzt und müssen im Gegenzug nur die Eigentumswohnung zurück übertragen.
Den Klägern war wie in vielen anderen Fällen versprochen worden, dass sich die Eigentumswohnung aufgrund von Steuervorteilen und Mieteinnahmen "von selbst tragen würde". Gemäß den Urteilsgründen hatten aber sowohl die Verkäuferin, als auch der Vermittler bei der Beratung bewusst verschwiegen, dass ein Großteil der versprochenen Steuervorteile aufgrund bereits durchgeführter Baumaßnahmen gar nicht mehr erzielbar war und die Verkäuferin schon grundsätzlich falsche Angaben zur Höhe der steuerbegünstigten Sanierungskosten gemacht hatte.
Aufgrund der umfangreichen Recherchen von Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte wurde nachgewiesen, dass die Modernisierungskosten tatsächlich nicht den versprochenen Wert erreichen konnten, da andernfalls bei der JUS AG (heute: TAG Asset Management) ein "geplanter Verlust" eingetreten wäre, was das Gericht als unmöglich erachtete. Zumindest hätte auf die erheblichen Unsicherheiten der Berechnung hingewiesen werden müssen, was nicht geschah. Das LG Berlin geht in seinem Urteil davon aus, dass die von der Verkäuferin zugesicherten Modernisierungsmaßnahmen nur im Wert von etwa 20% tatsächlich durchgeführt wurden.
Die fehlerhaften Angaben und unzureichende Aufklärung führten zu erheblichen Vermögens- und Steuernachteilen bei den Klägern. Das Finanzamt Leipzig II erkannte nur einen Bruchteil der Steuervorteile an.
"Das Landgericht Berlin hat die ehemalige JUS AG mit überzeugenden Urteilsgründen zum Schadensersatz und Rücknahme der Immobilie verurteilt. Auch die geringen tatsächlich erzielten Steuervorteile muss sich die Beklagte nicht anrechnen lassen, da bereits das alternative Anlageverhalten dagegen spricht. Geprellte Immobilienkäufer dürfen damit wieder hoffen", so Rechtsanwalt Bögelein in einer Stellungnahme.
Bögelein & Dr. Axmann Rechtsanwälte vertreten ihren wachsenden Kundenstamm vorwiegend im Bank- und Kapitalmarktrecht sowie im Wirtschafts- und Immobilienrecht. In diesen Rechtsgebieten konnten bereits einige wichtige und wegweisende Urteile erwirkt werden. Klare Eckpunkte der Kanzleiarbeit sind dabei stets die hohe Zielorientierung, Kreativität bei der Lösungsfindung und die vertrauensvolle, individuelle Betreuung der Mandanten.
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