(ots) - Angesichts der Debatte über den Familiennachzug für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge im "Asylpaket II" erklärt
Claudia Kittel, Leiterin der Monitoring-Stelle
UN-Kinderechtskonvention des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
"Eine Aussetzung des Familiennachzugs für zwei Jahre für
unbegleitete minderjährige Flüchtlinge, die als subsidiär
Schutzberechtigte anerkannt werden, verstößt gegen die
UN-Kinderrechtskonvention. Faktisch würden die Kinder damit sogar
weit länger als zwei Jahre von ihren Eltern getrennt. In der Praxis
ist davon auszugehen, dass Familienzusammenführungen wegen langer
Verfahren tatsächlich erst nach vier Jahren stattfinden könnten.
Die UN-Kinderrechtskonvention verpflichtet die Vertragsstaaten
dazu, dass ein Kind nicht von seinen Eltern getrennt werden darf, es
sei denn, dass diese Trennung für das Wohl des Kindes notwendig ist.
Demensprechend muss Deutschland als Vertragsstaat Anträge auf
Familienzusammenführung nach Artikel 10 der Konvention "wohlwollend,
human und beschleunigt bearbeiten". Eine pauschale Aussetzung der
Familienzusammenführung über Jahre ist damit ganz offensichtlich
nicht vereinbar."
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat die Aufgabe, die
Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland unabhängig zu
beobachten und zu überwachen. Hierfür hat es die "Monitoring-Stelle
UN-Kinderrechtskonvention" eingerichtet.
Monitoring-Stelle UN-Kinderrechtskonvention
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/monitoring-stelle-un-krk/
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