(ots) - Im Abgasskandal bei VW meldet sich der VMF - Verband
der markenunabhängigen Fuhrparkmanagementgesellschaften e.V. zu Wort
mit einer Klage gegen die Audi AG. Der VMF hat nach eigenen Angaben
die Audi AG verklagt. Hintergrund ist derjenige, dass die Audi AG für
ihre Vertragshändler ein Subventionspaket geschnürt habe, welches für
den Verkauf von Gebrauchtwagen durch einen Audi-Vertragshändler eine
Garantie bis zum 5. Lebensjahr des PKW, kostenlose Servicearbeiten
für 2 Jahre und eine 0%-Finanzierung vorsieht. Die Kosten dafür
sollen von der Audi AG getragen werden. Der freie Handel und private
Verkäufer können auf das Angebot von Audi nicht kostenfrei zugreifen.
Darin sieht der VMF eine Benachteiligung des freien Handels. "Dies
wirkt sich auch negativ auf alle Verkäufer von Audi-Gebrauchtwagen
aus.", heißt es in der Pressemeldung des VMF dazu. Der VMF klagt
dagegen mit einem Eilantrag wegen eines kartellrechtlichen Verstoßes.
Der VMF repräsentiert nach eigenen Angaben mit rund 90.000
Bestands-Fahrzeugen von VW den größten deutschen Kunden des
VW-Konzerns in Deutschland. Darunter seien auch Fahrzeuge, die
manipuliert wurden. In einer Pressmitteilung teilt der VMF mit:
"Die beim Vertragsbeginn kalkulierten Preise werden für alle
manipulierten Fahrzeuge des Volkswagenkonzerns in der Regel nicht
mehr erzielbar sein, denn die möglichen Käufer können Risiken und
Folgewirkungen der Abgasmanipulation nicht einschätzen.
Fakt ist, dass Probleme in der Gebrauchtwagenvermarktung der Marke
Audi und damit wirtschaftliche Schäden entstanden sind und noch
entstehen werden, weil die Käufer der Neuwagen bewusst getäuscht
worden sind. "Realisiert sich dieser Schaden erst beim Verkauf des
Gebrauchtfahrzeuges, muss der Hersteller dafür haften", so Velte. Die
Trust-Kampagne des Konzerns ist daher also nichts anderes, als eine
Schadensbegrenzung und -kompensation.
Nach Angaben des VMF hat deshalb die Audi AG ein Subventionspaket
geschnürt, um das Preisniveau der eigenen Fahrzeuge zu sichern. Damit
zeige der VW-Konzern, dass offensichtlich von einer Wertminderung der
Fahrzeuge ausgegangen wird. "
VW-Geschädigte sollten eine solche Wertminderung nicht hinnehmen,
sondern sich von dem Vertrag lösen und den Rücktritt und die
Anfechtung erklären. Nach Ansicht der Kanzlei Dr. Stoll & Sauer
Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, die bereits mehrere tausend
VW-Geschädigte vertritt, haben Kunden, die ein manipuliertes Fahrzeug
erworben haben, oft ein Rücktrittsrecht und können das Fahrzeug gegen
Zahlung des Kaufpreises zurückgeben. Unabhängig davon, ob die
Nachbesserung Nachteile nach sich ziehen wird, besteht die
realistische Möglichkeit, dass die Fahrzeuge auch nach der
Nachbesserung mit einem Makel behaftet sein werden. Der
Bundesgerichtshof hat bereits für Unfallfahrzeuge entschieden, dass
diese einem sogenannten merkantilen Minderwert unterliegen. Die
Fahrzeuge sind dann technisch in einem einwandfreien Zustand, weil
sie entsprechend repariert wurden, dennoch haftet ihnen der Makel des
Unfallwagens an. Auf dem Gebrauchtwagenmarkt wird für einen
Unfallwagen weniger bezahlt, als für ein unfallfreies, vergleichbares
Fahrzeug. Ähnlich könnte es VW-Geschädigten mit ihrem PKW gehen. Ein
Käufer eines manipulierten Fahrzeugs wird sich immer fragen, ob er
bereit ist, für ein manipuliertes Fahrzeug genauso viel zu bezahlen,
wie für ein vergleichbares, nicht manipuliertes Fahrzeug und zwar
unabhängig davon, ob es nachgebessert wurde oder nicht.
Deshalb können VW-Geschädigten nach Ansicht der Kanzlei sofort vom
Kaufvertrag zurücktreten. Rechtsanwalt Ralph Sauer dazu: "Wir setzen
derzeit in zahlreichen Verfahren die Rechte der Geschädigten durch,
weil viele fürchten, erhebliche Werteinbußen für ihren teuer
erkauften VW oder Audi hinnehmen zu müssen." Geschädigte werden davor
gewarnt, die Nachbesserung einfach hinzunehmen, da dadurch Rechte
verloren gehen können. Betroffene des VW Skandals sollten sich daher
anwaltlich beraten lassen, bevor es zu spät ist.
Pressekontakt:
Dr. Stoll & Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Pressesprecher: Rechtsanwalt Ralph Sauer
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