(ots) - Die Bürgerbewegung Campact und der BUND werfen der
CDU Rheinland-Pfalz "versuchte Wählertäuschung" vor - und fordern von
der Spitzenkandidatin Julia Klöckner eine Klarstellung ihrer Haltung
zu den umstrittenen Handelsabkommen TTIP und CETA.
Der Hintergrund: Die CDU Rheinland-Pfalz hat auf Anfrage von
Campact und BUND überraschend angegeben, den beiden Handelsabkommen
TTIP und CETA mit den USA und Kanada im Bundesrat unter bestimmten
Bedingungen nicht zuzustimmen - unter anderem falls es ein
Sonderklagerecht für Investoren geben soll. Wie die taz jedoch in
Ihrer Ausgabe vom Donnerstag berichtet, steht die Partei keineswegs
hinter ihren schriftlichen Angaben. Hinsichtlich der
Sonderklagerechte für Investoren lässt sich die Partei die Zustimmung
offen. Campact und BUND hatten die Spitzenkandidaten der Parteien
gefragt, ob sie TTIP und CETA im Bundesrat nicht zustimmen, sofern
die Abkommen Sonderklagerechte für ausländische Investoren enthalten
oder soziale/ökologische Standards gefährden oder die kommunale
Daseinsvorsorge einschränken.
Gerald Neubauer von Campact zeigte sich empört über diesen
Versuch, die Wähler hinters Licht zu führen: "Das riecht nach
versuchter Wählertäuschung. Klöckner muss nun klar Stellung nehmen,
ob sie die problematischen Sonderklagerechte für Investoren - ob im
alten Gewand oder in der neuen ICS-Form - ablehnt oder nicht. Unsere
Frage war eindeutig formuliert: Ob die CDU TTIP nicht zustimmen
werde, wenn auch nur eine der drei Bedingungen (Investorenklagen,
Gefährdung von Standards oder der kommunalen Daseinsvorsorge) erfüllt
sei."
"Die Ablehnung aller Sonderklagerechte für ausländische Investoren
- darunter auch des von Angela Merkel unterstützten ICS-Vorschlags
der EU-Kommissarin Malmström - steht im Gegensatz zu allen Äußerungen
der Bundesregierung und der CDU-Bundeskanzlerin. Entweder versucht
Julia Klöckner im Wahlkampf die Menschen in Rheinland-Pfalz hinters
Licht zu führen oder es ist der Anfang vom Ende der Unterstützung für
TTIP und CETA auch in der CDU", bekräftigt der BUND-Landesvorsitzende
Holger Schindler.
Investor-Staats-Klagerechte sind eines der umstrittensten Elemente
in den beiden Handelsabkommen mit den USA und Kanada. Auch der unter
dem Begriff "Investitionsgericht" oder "Handelsgerichtshof"
gehandelte modifizierte ICS-Vorschlag der EU-Kommission eröffnet
Sonderklagerechte für internationale Investoren gegen Staaten, die
heimischen Unternehmen und Bürgern nicht offenstehen. Gegen diesen
Vorschlag hatte sich in jüngster Zeit auch der Deutsche Richterbund
ausgesprochen.
Hintergrund:
BUND und Campact hatten den Spitzenkandidaten der Parteien im
Vorfeld der Landtagswahl folgende Fragen gestellt:
Vorausgesetzt, Ihre Partei kann als Teil der künftigen
Landesregierung das Abstimmungsverhalten von Rheinland-Pfalz im
Bundesrat mitbestimmen:
1. Wird Ihre Partei dafür sorgen, dass Rheinland-Pfalz dem
CETA-Abkommen nicht zustimmt, sofern dieses Sonderklagerechte für
ausländische Investoren enthält oder soziale/ökologische Standards
gefährdet oder die kommunale Daseinsvorsorge einschränkt?
2. Wird Ihre Partei dafür sorgen, dass Rheinland-Pfalz dem
TTIP-Abkommen nicht zustimmt, sofern dieses Sonderklagerechte für
ausländische Investoren enthält oder soziale/ökologische Standards
gefährdet oder die kommunale Daseinsvorsorge einschränkt? Die CDU
Rheinland-Pfalz beantwortete beide Fragen mit "Ja".
Pressekontakt:
Gerald Neubauer, Campaigner, neubauer(at)campact.de, mobil 0179-734355
Sabine Yacoub, sabine.yacoub(at)bund-rlp.de,
BUND-Landesgeschäftsführerin, 06131-62706-0 oder 0174-9971892
Jörg Haas, Pressesprecher Campact e.V., presse(at)campact.de,
Tel. 0152-22888799