(ots) - Um kurzfristig Kälteeinbrüche zu überbrücken, kommen
sehr oft Heizgeräte zum Einsatz, die mit Flüssiggas betrieben werden.
Beim Umgang mit Flüssiggasflaschen sind jedoch grundsätzliche
Sicherheitsregeln zu beachten. Darauf machen die Experten des
Verbraucherportals www.garten-bauen-wohnen.de aufmerksam.
So stellt der Transport von Gasflaschen im eigenen Wagen keine
Gefahr dar. Die stabilen Metallbehälter sind mit einer Schutzkappe
ausgestattet, die das Ventil vor Beschädigung schützt. Allerdings
müssen die Flaschen während der Fahrt mit einem Spanngurt gesichert
sein.
Mehr Aufmerksamkeit hingegen verlangen die Gasheizgeräte und ihre
Anschlüsse. Insbesondere die Leitungen, Schläuche, Ventile, Armaturen
und Verbindungsstücke müssen sachkundig montiert sein, um einen
unkontrollierten Gasaustritt sicher ausschließen zu können.
Notwendige Installationen oder Reparaturen sollte man daher
ausschließlich von Fachleuten ausführen lassen.
Außerdem ist Flüssiggas - auch als Propan oder Butan bekannt -
schwerer als Luft und darf daher nicht in Kellerräumen zum Einsatz
kommen, die unterhalb der Erdoberfläche liegen, da sich austretendes
Flüssiggas in den Räumen ansammeln könnte. Hierdurch kann unter
Umständen ein gefährliches Gasgemisch entstehen, das explosionsartig
verpufft.
Weitere, tagesaktuelle Verbrauchertipps im Internet unter
www.garten-bauen-wohnen.de
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