(ots) - HAHN Rechtsanwälte hat am 19. Januar 2016 - soweit
bekannt - das erste positive Prospekthaftungsurteil zur DCSF
Immobilienverwaltungsgesellschaft Nr. 4 mbH und Co. Objekt
Stuttgart-Vaihingen KG (DFH 73) für eine Hildesheimer Rentnerin
erstritten. Der Klägerin ist von dem Landgericht Hildesheim
Schadensersatz in Höhe von 14.200 Euro nebst Zinsen zugesprochen
worden.
Das Landgericht Hildesheim folgte der Argumentation von Fachanwalt
Murken-Flato von HAHN Rechtsanwälte, wonach der Prospekt Mängel
betreffend der Darstellung der Risiken von Forward-Swaps aufweist.
Die Deutsche Bank AG, die der Rentnerin den Fonds empfohlen hat,
hatte diese nicht auf die Risiken der Sicherung eines Zinssatzes
mittels Forward-Swap für eine während der Fondslaufzeit benötigte
Anschlussfinanzierung hingewiesen. Die Deutsche Bank AG versuchte
sich mit damit zu entlasten, dass für sie nicht absehbar gewesen sei,
dass die Leitzinsen bedingt durch die Finanzkrise in den Jahren nach
Fondsauflage auf nahezu Null sinken und sich damit der Marktwert des
Swaps entsprechend negativ entwickeln würde. Mit ihrer Argumentation
ist sie jedoch nicht durchgedrungen, da die Aufklärungspflicht über
die Risiken eines Forward-Swaps gerade aus der Unvorhersehbarkeit der
Zinsentwicklung folgt.
"Das Urteil ist für die Investoren des DFH 73 der Durchbruch. Aus
uns vorliegenden Schilderungen von mehr als 250 Beratungsgesprächen
wurde dieser Prospektfehler nicht ein einziges Mal angesprochen", so
Murken-Flato. "Die Entscheidungsgründe des Urteils sind daher auf
sämtliche Beratungen im Zusammenhang mit der Beteiligung beim DFH 73
übertragbar."
Relevant dürfte diese Entscheidung auch für andere Fonds sein.
Diverse Fondsgesellschaften haben mittels Swaps einen bestimmten
Zinssatz abgesichert. Solche Konstruktionen sollten - vorgeblich -
der Risikominimierung dienen. "Tatsächlich wurden Risiken mit
Swap-Verträgen jedoch lediglich getauscht und Anleger darüber im
Unklaren gelassen", so Murken-Flato weiter. Deshalb sollten Anleger,
welche sich an Fondsgesellschaften beteiligt haben, die ebenfalls
Swap-Verträge zur Zinssicherung abgeschlossen haben, spätestens jetzt
aktiv werden und ihre Ansprüche geltend machen. Dies sollte
allerdings nur über eine mit dem Komplex Swap-Verträge vertraute und
spezialisierte Kanzlei erfolgen.
Zum Kanzleiprofil:
HAHN Rechtsanwälte PartG mbB (hrp) wird im JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2014/2015, unter den TOP 5 und als "häufig
empfohlene Kanzlei" bei den bundesweit tätigen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz genannt. Der Kanzleigründer, Rechtsanwalt Peter
Hahn, M.C.L., ist seit 20 Jahren, seine Partnerin, Rechtsanwältin Dr.
Petra Brockmann, seit mehr als 10 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. Peter Hahn und Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht. HAHN Rechtsanwälte
vertritt ausschließlich Kapitalanleger. Für die Kanzlei sind zurzeit
vierzehn Anwälte tätig, davon sind acht Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht. Hrp verfügt über Standorte in Bremen, Hamburg und
Stuttgart.
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