(ots) -
- Im Dunkeln fühlt sich fast jeder dritte deutsche Autofahrer (31
Prozent) unsicher hinterm Steuer.
- Wer bei Dunkelheit ohne Licht fährt oder verschmutzte
Scheinwerfer hat, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Dunkelheit, Nebel, vereiste Scheiben und Glätte - der Winter
stellt Autofahrer vor viele Herausforderungen. Einer repräsentativen
forsa-Umfrage im Auftrag von CosmosDirekt zufolge fühlt sich beinahe
jeder dritte Autofahrer (31 Prozent) bei Dunkelheit unsicher im
Straßenverkehr.(1) Bei den Fahrerinnen sind es sogar 44 Prozent.
Frank Bärnhof, Kfz-Versicherungsexperte von CosmosDirekt, erklärt,
was Autofahrer bei schlechter Sicht in der dunklen Jahreszeit
beachten sollten.
Im Zweifel immer mit Licht
Im Winter gilt das Motto "Sehen und gesehen werden". Denn auch
wenn der Fahrer selbst eine gute Sicht hat, heißt das nicht
unbedingt, dass andere Verkehrsteilnehmer ihn ebenso problemlos sehen
können. Daher sollte das Licht schon bei der ersten Dämmerung
eingeschaltet werden. "Wer trotz ungünstiger Sichtverhältnisse ohne
Licht fährt, dem kann auch bei einem nicht selbst verursachten Unfall
eine Teilschuld zugesprochen werden. Darüber hinaus kann der
Kaskoversicherer in so einem Fall prüfen, ob er die Leistungen
kürzt", erklärt Frank Bärnhof. Das Fahren ohne Licht ist eine
Ordnungswidrigkeit und wird mit einem Bußgeld in Höhe von mindestens
20 Euro geahndet.(2) Wird durch das nicht eingeschaltete Licht ein
Unfall verursacht, steigt das Bußgeld auf 35 Euro. Dies gilt auch,
wenn die Scheinwerfer verschmutzt oder verdeckt waren.
Bei Nebel mit Abblendlicht fahren
Auch wenn es taghell ist, kann die Sicht durch Nebel eingeschränkt
sein. Dann sollten Autofahrer sofort das Abblendlicht einschalten.
Fernlicht hingegen hilft bei vernebelter Sicht nicht und kann andere
Autofahrer blenden. Außerdem ist es bei Nebel wichtig, die Fahrweise
anzupassen, dazu ausreichenden Abstand zu halten, die Geschwindigkeit
zu reduzieren sowie auf Landstraßen nicht zu überholen. "Bei
schlechter Sicht sollten sich Autofahrer an die Faustregel
'Sichtweite gleich Fahrgeschwindigkeit' halten", rät Frank Bärnhof.
"Kann der Autofahrer nur 50 Meter weit sehen, sollte er auch nicht
schneller als 50 km/h fahren."
Gratis-Lichttest nutzen
Wer im Dunkeln unterwegs ist, muss dafür sorgen, dass das Licht am
Fahrzeug einwandfrei funktioniert. Defekte Leuchten können nicht nur
ein Bußgeld nach sich ziehen, sondern auch andere Verkehrsteilnehmer
irritieren. Frank Bärnhof: "Autofahrer, die ihre Fahrzeugbeleuchtung
durchchecken lassen, sind auf der sicheren Seite. Die Prüfung muss
nicht einmal etwas kosten." So bieten viele Werkstätten und
Prüfstationen einen Gratis-Lichttest an. Aber auch hier gilt:
Scheinwerfer, Rückleuchten und Blinker regelmäßig reinigen.
(1) Repräsentative forsa-Studie "Deutschland mobil 2015" im Auftrag
von CosmosDirekt. Im September 2015 wurden 2.006 deutsche Autofahrer
ab 18 Jahren befragt.
(2) Bußgeldkatalog:
http://www.bussgeldkatalog.net/strassenverkehrsordnung/17-stvo/
Weitere Inhalte zum Thema finden Sie hier:
http://ots.de/W93JO
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