(ots) - Der BDZ warnt vor einem massiven Angriff auf den
Mindestlohn. Die nach einem Eckpunktepapier des CDU-Vorstands zur
Integrationspolitik geplante Regelung, wonach Flüchtlinge für die
Dauer von sechs Monaten vom Mindestlohn ausgenommen werden und
insoweit Langzeitarbeitslosen gleichgestellt werden, lehnt die
Zollgewerkschaft kategorisch ab.
Nachdem das Mindestlohngesetz bereits eine Vielzahl von
Korrekturen erfahren hat, werde jetzt das Mindestlohnprojekt in
Gefahr gebracht, kritisiert BDZ-Bundesvorsitzender Dieter Dewes. Der
vom Zoll kontrollierte Mindestlohn dürfe nicht auf diese Weise
verwässert werden, fordert er. Es dränge sich der Eindruck auf, dass
die Flüchtlingsdiskussion für die Wirtschaft ein willkommener Anlass
sei, weitere Einschränkungen vorzunehmen.
Die Zollgewerkschaft erinnert daran, dass der "Mindestlohn für
alle" partei- und fraktionsübergreifend gewollt und beschlossen
worden sei. Obwohl die arbeitsmarktpolitische Integration von
Flüchtlingen in diesem Ausmaß nicht voraussehbar gewesen sei, solle
sich der Gesetzgeber darauf besinnen, was Kern des
Mindestlohnprojekts gewesen sei. Wenn die CDU jetzt dem Druck der
Wirtschaft weiche, konterkariere sie ihre eigenen politischen
Vorhaben.
Von dem selbstgesteckten Ziel, einen flächendeckenden und
branchenübergreifenden Mindestlohn für alle Arbeitnehmerinnen und
Arbeitnehmer einzuführen, entferne sich die Politik immer weiter,
nachdem bereits Ausnahmen für Minderjährige ohne Berufsabschluss, für
Auszubildende, für die meisten Praktikantinnen und Praktikanten und
eben für Langzeitarbeitslose in den ersten Monaten einer neuen
Beschäftigung nachträglich zugelassen worden seien.
Wenn jetzt anerkannte Flüchtlinge hinzu kämen, drohten zudem
soziale Konflikte und eine "Negativspirale auf dem
Niedriglohnsektor", so Dewes und verlangt Klarheit über die
Rechtslage bei der Arbeitserlaubnis von Flüchtlingen. Denn ohne
Arbeitserlaubnis dürfen Flüchtlinge bislang nicht arbeiten. Für
Asylsuchende und Geduldete ist die Arbeit in den ersten drei Monaten
ihres Aufenthalts verboten.
Bei den Beschäftigten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit seien
zeitintensive Prüfungen die Folge, was ihre Arbeit weiter erschwere.
Unter dieser erheblichen Mehrarbeit leide die Qualität, wenn der
Mindestlohn nicht in der gleichen Intensität kontrolliert werden
könne wie bisher. Hinzu komme, dass die Finanzkontrolle Schwarzarbeit
trotz vom Haushaltsgesetzgeber bewilligter Neueinstellungen personell
noch längst nicht in der Lage sei, diese "Mammutaufgabe" zu stemmen.
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