(ots) - Aufzüge gehören heutzutage und hierzulande zu den
sichersten Beförderungsmitteln. Vorausgesetzt, sie werden regelmäßig
gewartet, geprüft und verfügen über eine Kabinentür. Bei
Lastenaufzügen, die neben Gütern auch autorisierte Beschäftigte eines
Gewerbebetriebs transportieren dürfen, sind Kabinentüren aber keine
Selbstverständlichkeit. Allein TÜV Rheinland prüft jährlich 17.700
Lastenaufzüge in ganz Deutschland.
Innentür senkt Verletzungsrisiko
Erst seit Einführung der europäischen Aufzugrichtlinie im Jahr
1999 sind bei den Anlagen, die seitdem in Betrieb genommen wurden,
Innentüren vorgeschrieben. Konsequenz: Noch immer verrichten in
Deutschland rund 60 Prozent aller Lastenlifte ihren Dienst ohne
diesen Sicherheitsgaranten. "Die Tür verhindert, dass beim Transport
von größeren Gegenständen mitfahrende Personen versehentlich zwischen
Transportgut und Schachtwand eingequetscht werden oder infolge von
Unebenheiten hängen bleiben", so TÜV Rheinland-Fachmann Dirk Laenger.
Im schlechtesten Fall kann es da zu Schürfwunden, Brüchen oder
Quetschungen kommen. Unsichtbare Lichtgitter mit automatischer
Notfallbremse mindern diese Unfallgefahren.
Vom Lasten- zum Personenaufzug
Die jährliche Betriebsprüfung beugt zusätzlich Sicherheitsrisiken
vor: Jeder Aufzug in Deutschland wird einmal jährlich inspiziert.
Dazu gehört beispielsweise auch das 32 Tonnen schwere, 125 Kubikmeter
große Exemplar im Kölner Schauspielhaus, das derzeit noch saniert
wird - ein topmoderner und sicherheitstechnisch vorbildlicher Koloss.
Was Aufzugexperten wie Dirk Laenger bei der Überprüfung solcher
Anlagen besonders im Blick haben, sind ungesicherte Konstruktionen.
Dies gilt vor allem dann, wenn Industriegebäude (zeitweise) umgenutzt
werden. Möglicherweise wir aus einer Lagerhalle eine
Flüchtlingsunterkunft und aus einem Lastenaufzug dann ein
Personenlift ohne Schachtwandschutz. "Das geht gar nicht, hier sind
Türen im Fahrkorb unbedingt erforderlich", sagt Laenger.
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