(ots) - Menschliches Versagen also: Der Fehler eines
Bahn-Mitarbeiters hat nach Darstellung der Staatsanwaltschaft
Traunstein zum Zugunglück von Bad Aibling geführt. Eine schreckliche
Erkenntnis, die die Betroffenen wohl ihr Leben lang nicht mehr
loslassen wird: nicht die Angehörigen der Todesopfer, nicht die
schwer Verletzten und auch nicht den beschuldigten Fahrdienstleiter,
der ein "Sondersignal" gegeben haben soll, das er nicht hätte geben
dürfen. Und der offenbar noch versuchte, den Zusammenstoß der Züge zu
verhindern.
Welchen Trost kann es nach einem so furchtbaren Geschehen geben?
Es könnte die Verzweiflung so vieler ja wenigstens lindern, wenn aus
dem Unglück Lehren zu ziehen wären. So wie nach der Katastrophe von
Eschede, als die fehlerhafte Konstruktion von ICE-Rädern bemerkt
wurde, oder nach dem Unfall von Hordorf 2011, als man auch
Nebenlinien mit jener Sicherungstechnik ausrüstete, die es auf der
Strecke bei Bad Aibling ja gab. Durch sein "Sondersignal" hat der
Fahrdienstleister sie überspielt.
Nur: Die Möglichkeit zu einem solchen Eingriff muss es auch
künftig geben. Jeder Bahnpassagier kennt das weiße Blinklicht, mit
dem Züge bei Störungen über die Strecke gelotst werden. Wir alle
müssen uns darauf verlassen, dass die Fahrdienstleiter hierbei die
Regeln einhalten, und sie tun es auch - bei über 40 000
Zugfahrten am Tag. Auch bei Busfahrern, Piloten, Ärzten, Polizisten
kann ein Fehler im Dienst katastrophale Folgen haben. Trotzdem müssen
wir uns ihnen allen anvertrauen, um unseren Alltag überhaupt
gestalten zu können - so wie wir uns auch selbst etwa am Steuer eines
Autos vertrauen müssen, obwohl es auch hier täglich Fälle von
tragischem Versagen gibt.
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