(ots) - Nach der Entscheidung des Bundestages ist Eile
geboten: Kreditnehmer sollten schnellstens ihre Verträge überprüfen
lassen, ob fehlerhafte Widerrufsbelehrungen eine zinsgünstige
Umschuldung möglich machen.
Dazu raten die Fachanwälte Poppelbaum und Geigenmüller allen
Kreditnehmern, die laufende Darlehensverträge aus den Jahren 2002 bis
2010 haben: "Aufgrund fehlerhafter Belehrungen von Bankenseite sind
viele Altverträge für Immobilienkredite anfechtbar. Darlehensnehmer
können eine Umschuldung vornehmen und von aktuell günstigen
Zinssätzen profitieren", erklärte Jan Geigenmüller, Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht, heute in Berlin.
Doch schnelles Handeln ist angezeigt. Auf Druck der Bankenlobby
wird dieses grundsätzliche Verbraucherrecht nun beseitigt. Der
Bundestag berät an diesem Donnerstag abschließend über den
entsprechenden Gesetzesentwurf (18/5922, 18/6286).
"Dieses Gesetz ist unnötig und geht ausschließlich zu Lasten der
Verbraucher" hatte Ulrich Poppelbaum, Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht, bereits in der parlamentarischen Anhörung vor dem
Rechtsausschuss des Bundestages als Sachverständiger am vergangenen
Montag erklärt. "Die Banken hätten längst handeln und ihre Kunden
nachbelehren können. Dazu brauchte es kein Gesetz. Warum der
Gesetzgeber nun aber der Bankenlobby diesen Gefallen tut, ist für uns
nicht nachvollziehbar", so RA Poppelbaum weiter. "Wir können daher
allen Kreditnehmern jetzt nur raten, schnell die Verträge überprüfen
zu lassen. Denn kommt das neue Gesetz, bestehen schon ab Juni diese
Widerspruchsmöglichkeiten nicht mehr". Poppelbaum Geigenmüller bietet
eine kostenlose Ersteinschätzung der Widerrufbarkeit der
Darlehensverträge an. Durch den Widerruf lassen sich noch bis
voraussichtlich Juni 2016 je nach Fallkonstellation viele Tausend
Euro sparen.
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