PresseKat - Schüler sollten vor Schulabschluss an Berufsunfähigkeitsversicherung denken

Schüler sollten vor Schulabschluss an Berufsunfähigkeitsversicherung denken

ID: 1322511

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an

(firmenpresse) - 18.02.2016. Viele Schüler stehen in wenigen Monaten vor dem Schulabschluss und anschließend vor Beginn einer Ausbildung. Eltern, deren Kinder einen handwerklichen oder sozialen Beruf erlernen wollen, können für ihre Kinder die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung oft noch als Schüler beantragen und somit enorm günstigere Beiträge erhalten, weist die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI) hin.

Wer eine Ausbildung beginnt, sollte auch die wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen. Doch Auszubildende, die einen handwerklichen oder sozialen Beruf erlernen, zahlen wesentlich höhere Beiträge als beispielsweise kaufmännische Auszubildende. „Bei manchem Versicherer kann eine Berufsunfähigkeitsversicherung noch als Schüler abgeschlossen werden. Das ist wesentlich billiger“, empfiehlt Siegfried Karle, GVI-Präsident. Deshalb sollten betroffene Eltern bereits vor dem Schulabschlusszeugnis für ihre Kinder die sehr wichtige Berufsunfähigkeitsversicherung beantragen“, rät Siegfried Karle.

„Erschwerend kommt hinzu, dass die Versicherer einige Ausbildungsberufe erst gar nicht versichern wollen“, warnt Siegfried Karle. Wenn doch, verlangen sie hohe Beiträge oder haben Begrenzungen in der Laufzeit. Über die gesamte Laufzeit könnte sich der Mehraufwand auf über 20.000 Euro summieren. Das Geld kann sehr einfach gespart werden. Doch der Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung muss noch als Schüler vor dem Schulabschluss mit Ausstellung des Abschlusszeugnisses getätigt werden, führt Karle weiter aus.

Informationen über den anstehenden Schulabschluss und „Was beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung alles zu beachten gilt“ und Beispielrechnungen zum Thema „Berufsunfähigkeitsversicherung (Spartipp Schüler)“ sind bei der Verbraucherorganisation GVI kostenlos unter www.geldundverbraucher.de in der Rubrik „Gratis“ abrufbar. Zudem stehen die Experten der GVI noch bis zum 29. Februar zwischen 11 und 16 Uhr zum Thema telefonisch unter 07131-913320 zur Verfügung. Anfragen können ebenso per E-Mail unter info(at)geldundverbraucher.de gestellt werden.




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Datum: 18.02.2016 - 11:02 Uhr
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Freigabedatum: 18.02.2016

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