(ots) - Kleinere und mittlere Banken nicht überfordern
Der Bundestag berät am heutigen Donnerstag den Antrag
"Europäisches System der Finanzaufsicht effizient weiterentwickeln".
Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Antje Tillmann und der zuständige
Berichterstatter der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Alexander Radwan:
"Nach nunmehr fünf Jahren Tätigkeit der drei Europäischen
Aufsichtsbehörden ist es an der Zeit, Bilanz zu ziehen. Wir begrüßen,
dass die Europäische Kommission einen Evaluierungsprozess angestoßen
hat und darüber nachdenkt, die Aufsicht weiterzuentwickeln. Das
Handeln der Europäischen Aufsichtsbehörden muss für die Anlegerinnen
und Anleger sowie die Banken und Versicherungen aber auch für den
Bundestag transparent und nachvollziehbar sein. Sie müssen sich auch
an ihr gesetzliches Mandat halten. Es darf sich kein "Eigenleben"
entwickeln, was dem gesetzgeberischen Willen von Europäischem
Parlament und Rat zuwiderläuft.
Wir wollen eine effektive Finanzaufsicht. Wir müssen aber künftig
noch stärker darauf achten, dass die Maßnahmen der Europäischen
Aufsichtsbehörden kleine und mittlere Banken, wie Volksbanken und
Sparkassen, aber auch kleine Privatbanken, nicht überfordern. Den
kleinen Banken ist es mit ihrem eingeschränkten Personalangebot nicht
zuzumuten, dass diese genauso reguliert werden wie große,
international tätige Banken. Vielmehr müssen Geschäftsmodell und
Risiko ausschlagebend für den Grad der Aufsicht sein."
Hintergrund:
In Folge der Finanzkrise wurden 2010 die drei Europäischen
Aufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities - ESAs)
geschaffen, die 2011 ihre Arbeit aufgenommen haben. Durch die
Schaffung der ESAs sollte die Aufsicht in Europa besser verzahnt
werden. Die Aufsichtslandschaft in Europa hat sich seit 2011 jedoch
wesentlich verändert. In der Eurozone sind mit dem Einheitlichen
Bankenaufsichtsmechanismus (SSM) bei der EZB und dem Einheitlichen
Abwicklungsmechanismus (SRM) zwei Einrichtungen mit umfangreichen
Kompetenzen geschaffen worden. Insbesondere vor diesem Hintergrund
müssen die ESA-Verordnungen überprüft werden.
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