(ots) - Schärfere Regeln gegen Marktmissbrauch und
Insiderhandel
Der Bundestag beginnt am heutigen Donnerstag die parlamentarischen
Beratungen zum Ersten Finanzmarktnovellierungsgesetz. Dazu erklären
die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje
Tillmann und der zuständige Berichterstatter Matthias Hauer:
"Künftig wird es europaweit einheitliche Regeln für die
sogenannten Beipackzettel von Finanzprodukten geben. Europa zieht nun
endlich bei dem nach, was in Deutschland bereits gilt: Der
"Beipackzettel" für Finanzprodukte soll dem Kunden kurz, prägnant und
verständlich einen Überblick über Chancen, Risiken und Kosten des
Finanzprodukts geben. Damit werden die Anlegerinnen und Anleger in
die Lage versetzt, Produkte besser miteinander zu vergleichen und
eine informierte Entscheidung zu treffen.
Auch werden wir die Regeln gegen Insiderhandel und Marktmissbrauch
verschärfen und die Strafen erhöhen. Besonders schwere Fälle des
Marktmissbrauchs werden künftig mit bis zu zehn Jahren
Freiheitsstrafe geahndet. Auch den Rahmen für Geldbußen erhöhen wir
spürbar."
Hintergrund:
Der Gesetzentwurf dient der Anpassung an neue europäische
Vorgaben, die im Nachgang zur Finanzkrise verabschiedet wurden. Diese
sollen die Integrität und Transparenz der Kapitalmärkte stärken und
den Anlegerschutz verbessern.
Zum einen geht es um die Anpassung der Marktmissbrauchsregulierung
an das Aufkommen von neuartigen Handelsplattformen und
technologischen Entwicklungen wie Hochfrequenzhandel. Dazu wird unter
anderem der Katalog der Finanzinstrumente, auf die Vorschriften gegen
Marktmanipulation Anwendung finden, erweitert. Ferner soll die
Überwachung von Marktmissbrauch auf Warenderivatemärkten und bei
Benchmarks (z.B. Libor) verbessert werden. Der Gesetzentwurf sieht
ferner die Erweiterung der Meldepflichten für Emittenten und die
Stärkung der Überwachungs- und Eingriffsbefugnisse der
Aufsichtsbehörden bei Marktmissbrauch vor. Darüber hinaus werden die
Sanktionsmöglichkeiten bei Insiderhandel und Marktmanipulation
vereinheitlicht und verschärft.
Zum anderen werden mit dem Gesetzentwurf notwendige Anpassungen an
die europäische PRIIP-Verordnung ("Beipackzettel" für Finanzprodukte)
vorgenommen. Wesentliche Inhalte dieser Neuregelung sind europaweit
einheitliche Anforderungen an die Informationen, die Kleinanlegern
bei dem Vertrieb von "verpackten" Anlageprodukten zur Verfügung
gestellt werden müssen, die Harmonisierung von Anforderungen an
Inhalt und Format dieser Informationsblätter, die Möglichkeit der
Aufsichtsbehörde, bei Missständen Produkte zu verbieten, die
Einrichtung eines Beschwerdeverfahrens und Vorgaben für nationale
Sanktionsvorschriften.
Darüber hinaus werden mit dem Gesetzentwurf die Regelungen für
Zentralverwahrer (in DEU: clearstream (Dt. Börse Gruppe)) an
europäische Vorgaben angepasst.
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