(ots) - Die Auswirkungen der eigenen Geschäftstätigkeit auf
die Menschenrechte zu ermitteln, ist ein zentraler Aspekt der
Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten
Nationen. Zur Umsetzung der Leitprinzipien in Deutschland entwickelt
die Bundesregierung derzeit unter Beteiligung der Wirtschaft und
Zivilgesellschaft einen Nationalen Aktionsplan für Wirtschaft und
Menschenrechte.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat zusammen mit dem
Deutschen Global Compact Netzwerk und der Beratungsfirma twentyfifty
die Broschüre "Menschenrechtliche Risiken und Auswirkungen ermitteln.
Perspektiven aus der Unternehmenspraxis" erstellt, die die
zahlreichen Konzepte bei Auswirkungs- und Risikoanalysen vorstellt
und Einblick in die Praxis von Unternehmen bei der Umsetzung der
menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten gibt. Bisher werden diese oft
nur im geschlossenen Kreis diskutiert.
Die in der Broschüre vorgestellten Aktivitäten von fünf
Unternehmen nehmen verschiedene Sektoren, Weltregionen und
Ansatzebenen in den Blick. Die anonymen Fallbeispiele vermitteln
einen Eindruck von den Vorteilen und Herausforderungen der jeweiligen
Ansätze sowie den Einschätzungen und Lernerfahrungen der interviewten
Managerinnen und Manager. Die Broschüre richtet sich an Unternehmen
und soll sie anregen, weitere Schritte zur Ermittlung
menschenrechtlicher Risiken und Auswirkungen einzuleiten.
Immer mehr Unternehmen entwickeln ihre eigenen Prozesse, um
menschenrechtlicher Sorgfalt Rechnung zu tragen. Durch die große
Vielfalt an Geschäftsmodellen und Unternehmenstätigkeiten - und damit
einhergehend unterschiedlichen Risiken für nachteilige Auswirkungen -
gibt es kein Patentrezept für die Umsetzung menschenrechtlicher
Sorgfalt. Auch die Ansätze zur Ermittlung von menschenrechtlichen
Risiken und Auswirkungen sowie der Umgang mit den identifizierten
Herausforderungen variieren. Sie unterscheiden sich in ihrer Tiefe
und ihrem Umfang in Abhängigkeit von Branche, Größe,
Geschäftstätigkeit und Struktur der eigenen Wertschöpfungsketten.
Umso wichtiger wird der Austausch von angepassten Methoden.
Menschen rechtliche Risiken und Auswirkungen ermitteln.
Perspektiven aus der Unternehmenspraxis. Berlin: Deutsches Global
Compact Netzwerk; Deutsches Institut für Menschenrechte, 2015. 44 S.
http://ots.de/FeAgF
Weitere Informationen http://ots.de/BSqTe
Im Deutschen Global Compact Netzwerk (DGCN) versammeln sich die
deutschen Unterzeichner des UN Global Compact: Derzeit sind dies rund
300 Unternehmen - von DAX-Konzernen über Mittelständler bis hin zu
kleinen Spezialisten - und über 40 Organisationen aus
Zivilgesellschaft, Wissenschaft und dem öffentlichen Sektor. Das DGCN
existiert seit 2000 - seine Geschäftsstelle wird im Auftrag des
Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
(BMZ) und in enger Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt (AA) von der
Deutschen Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH
getragen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte ist die unabhängige
Nationale Menschenrechtsinstitution Deutschlands. Es ist gemäß den
Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen akkreditiert (A-Status). Zu
den Aufgaben des Instituts gehören Politikberatung,
Menschenrechtsbildung, Information und Dokumentation,
anwendungsorientierte Forschung zu menschenrechtlichen Themen sowie
die Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen. Es wird vom
Deutschen Bundestag finanziert. Das Institut ist zudem mit dem
Monitoring der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und der
UN-Kinderrechtskonvention betraut worden und hat hierfür
entsprechende Monitoring-Stellen eingerichtet.
Pressekontakt:
Deutsches Institut für Menschenrechte
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin
Telefon: 030 25 93 59 - 14
E-Mail: hildebrand(at)institut-fuer-menschenrechte.de