(ots) - Mit Blick auf die wiederholten Nahbegegnungen von
Mensch und Wolf im nordöstlichen Niedersachsen spricht sich der NABU
für kontrollierte Maßnahmen gegen diesen Wolf aus. Wie bislang
bekannt wurde, soll sich ein Wolf wiederholt Menschen bis auf weniger
als zwei Metern angenähert haben. Aggression habe das Tier nie
gezeigt.
Sollten sich die geschilderten Ereignisse tatsächlich so
zugetragen haben, sind aus NABU-Sicht damit die Kriterien für eine
Vergrämung des Tieres erfüllt und sollten auch zur Anwendung kommen.
Mögliche Vergrämungsmethoden sind der Beschuss mit Gummischrot oder
anderen nicht tödlichen Geschossen, die dem Wolf unmissverständlich
seine Grenzen aufzeigen. Voraussetzungen für solche Maßnahmen sind
nach Ansicht des NABU die eindeutige Identifizierung des Tieres sowie
die Abstimmung und Organisation der Maßnahmen durch erfahren Experten
unter anderem durch die Einbeziehung der Beratungsstelle des Bundes
zum Wolf (DBBW).
"In speziellen Einzelfällen wie bei einem Wolf, der sich
wiederholt Menschen annähert, ist eine deutliche Reaktion
erforderlich. Konkrete Maßnahmen, wie die kontrollierte Vergrämung
durch fachkundige Personen, sind in einem solchen Fall angebracht",
sagte NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller. "Trotzdem darf der
strenge Artenschutz des Wolfes nicht aus den Augen verloren werden.
Der NABU wird die Maßnahmen, die gegen den Wolf ergriffen werden, auf
artenschutzrechtliche Gültigkeit prüfen - um zu gewährleisten, dass
alles Mögliche getan wurde, um den Wolf am Leben zu lassen", so
Miller weiter.
Seit 2007 liegen von Experten erarbeitete Empfehlungen vor, wie
das Verhalten von Wölfen zu bewerten ist und welche
Handlungsempfehlungen sich daraus ergeben. "Nach unserer
Interpretation der vorliegenden Empfehlungen sind die
Verhaltenskriterien, die eine Vergrämung nicht nur rechtfertigen,
sondern notwendig machen, in diesem Fall gegeben", so Miller. Der
Wolf, bei dem es sich um ein männliches Tier aus dem Munsteraner
Rudel handelt, ist im vergangenen Sommer neben einem zweiten Tier mit
einem Senderhalsband ausgestattet worden. Der Aufenthaltsort des
Wolfes kann somit festgestellt werden.
Der NABU begleitet die Rückkehr der Wölfe seit über zehn Jahren
und setzt sich für ihren strengen Schutz ein. In begründeten
Einzelfällen sieht der NABU es aber als unausweichlich an, die durch
das Bundesnaturschutzgesetz vorgesehenen Ausnahmeregelungen
umzusetzen. Vergrämungsmaßnahmen oder gar die Entnahme von Wölfen
bedürfen jedoch immer der Einzelfallüberprüfung durch qualifizierte
Experten. In den vergangenen 15 Jahren, seitdem es wieder Wölfe in
Deutschland gibt, ist es zu keinem Angriff von Wölfen auf Menschen
gekommen.
"Das Verhalten einzelner Wölfe steht nicht stellvertretend für
alle Tiere der Population. Äußere Einflüsse, wie zum Beispiel die
Fütterung durch Menschen, können dazu führen, dass sich einzelne
Tiere weniger scheu verhalten", so Markus Bathen, NABU-Wolfsexperte.
In diesen Fällen sieht der NABU das Wolfsmanagement der Bundesländer
in der Pflicht, das Monitoring - also die Überwachung der Wölfe - zu
verstärken.
Leitfaden des Bundesamts für Naturschutz und Kriterien:
https://www.bfn.de/fileadmin/MDB/documents/service/skript201.pdf,, S.
116
NABU-Hintergrundpapier "15 Jahre Wölfe in Deutschland": www.nabu.d
e/imperia/md/content/nabude/wolf/150310-nabu-hintergrundpapier-woelfe
-in-deutschland.pdf
Wölfe in Deutschland. Die wichtigsten Fragen und Antworten: www.na
bu.de/imperia/md/content/nabude/wolf/150423-nabu-woelfe-in-deutschlan
d-fragen-und-antworten.pdf
NABU-Position "Wölfe in Deutschland - Leitlinien zum Schutz von
Canis lupus": www.nabu.de/imperia/md/content/nabude/wolf/140310-nabu-
wolfsposition.pdf
Für Rückfragen:
Markus Bathen, NABU-Wolfsexperte, +49 (0) 172 645 35 37, E-Mail:
Markus.Bathen(at)NABU.de
Pressekontakt:
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