(ots) - Ein Bündnis der 20 am stärksten von der
Novellierung des Kulturgutschutzrechts betroffenen Bundesverbände
fordert die Abgeordneten des Bundestags in einem Schreiben zu
dringend notwendigen Korrekturen am Gesetzentwurf auf.
Am gestrigen Donnerstag wurde der Gesetzentwurf zur Neuregelung
des Kulturgutschutzrechts in erster Lesung im Bundestag beraten. Die
parteiübergreifende Debatte im Bundestag hat erneut gezeigt, dass der
aktuelle Gesetzesentwurf erheblich nachgebessert werden muss. Der
Bundestagsabgeordnete Siegmund Ehrmann, Vorsitzender des für diesen
Gesetzentwurf zuständigen Kulturausschusses, kündigte an, dass sich
sein Fachausschuss intensiv mit den Argumenten des Aktionsbündnisses
Kulturgutschutz auseinandersetzen wird.
Unter anderem fordert das Bündnis zur Definition eines "national
wertvollen Kulturguts" eine zeitliche Komponente, quasi eine
Mindestaufenthaltsdauer, bevor ein Kulturgegenstand unter Schutz
gestellt werden kann und Deutschland nicht mehr verlassen darf. Sonst
besteht für ein im Ausland erworbenes Kulturgut die Gefahr, durch
eine Unterschutzstellung entwertet zu werden, sobald es die deutsche
Staatsgrenze überschritten hat. Auf diese Weise würden Eigentümer
bestraft werden, wenn sie legal erworbene Kulturgüter nach
Deutschland bringen. Ebenso fordert das Bündnis für den Fall einer
Unterschutzstellung ein Vorkaufsrecht des Staates. Das wäre eine
faire Lösung, die auch in Großbritannien, Frankreich, Belgien und den
Niederlanden üblich ist.
Das Aktionsbündnis Kulturgutschutz hatte vor einer Woche eine
beispielhafte Auswahl an Forderungen zum Gesetzentwurf versandt. Nun
liegt jedem Bundestagsabgeordneten ein Acht-Punkte-Papier vor, das
von insgesamt 20 Bundesverbänden unterzeichnet wurde: Von privaten
Kunstsammlern, über Münzen- und Briefmarkensammler bis zu Mineralogen
und Fossiliensammlern.
Pressekontakt:
Hubertus von Dallwitz
Aktionsbündnis Kulturgutschutz
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