(ots) - "Der Deutsche Städte- und Gemeindebund sieht in den
Plänen der Bundesregierung, anerkannten Flüchtlingen für eine
bestimmte Zeit den Wohnort zuzuweisen, einen wichtigen Ansatz, um den
Gemeinden und Städten Planungssicherheit zu gewährleisten. Damit wird
ein Vorschlag des DStGB aufgegriffen. Wir warnen  allerdings davor,
in einer Wohnortzuweisung lediglich die Entlastung der Ballungsräume
und eine bloße Verschiebung in den ländlichen Raum anzustreben",
sagte DStGB-Hauptgeschäftsführer Dr. Gerd Landsberg heute in Berlin.Â
Mit einer bloßen Änderung im Aufenthaltsgesetz ist es nicht getan.
Erforderlich ist ein Gesamtkonzept Integration, das neben der
Wohnsitzpflicht die Schaffung von Wohnraum, Arbeitsmarktintegration,
Sprachförderung und Bildungsprogramme eine gezielte Strukturförderung
in ländlichen Regionen mit erfasst. So sei es sinnvoll, in
touristisch geprägten Regionen verstärkt Qualifizierungsangebote in
diesem Bereich anzubieten. Eine gezielte Strukturförderung
beispielsweise durch Mobilitätsprogramme kommt zudem allen Menschen
zu Gute und ist in Gegenden, die bereits heute mit strukturellen
Defiziten zu kämpfen haben, unabdingbar, um aus der Herausforderung
der Flüchtlingsaufnahme eine echte Zukunftsperspektive für alle zu
bieten.Â
Dies kann nur mit einer entsprechenden Finanzierung durch Bund und
Länder funktionieren. Der DStGB fordert daher eine Änderung des
Grundgesetzes durch Erweiterung des Katalogs der
Gemeinschaftsaufgaben in Art. 91 a GG auf den Bereich der
Unterbringung und Integration von Flüchtlingen und
Asylsuchenden. Wichtig ist auch, dass eine Wohnsitzpflicht mit einem
Anreiz- und Sanktionssystem für die Flüchtlinge begleitet wird, um
diese auch durchzusetzen. Auch sollte die Zuteilung im Land gezielt
gesteuert werden. Jede Region hat individuelle Stärken in
wirtschaftlicher und kultureller Hinsicht.
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