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Haftpflichtversicherung - neue Kennzeichen für Mofas und Mopeds

ID: 1324263

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an

(firmenpresse) - 23.02.2016. Wer ab dem 1. März 2016 mit seinem Mofa oder Moped noch mit einem blauen Kennzeichen unterwegs ist, besitzt keine Haftpflichtversicherung mehr und macht sich strafbar. „Die für 2016 gültigen Kennzeichen sind grün und bei den Kfz-Versicherern erhältlich“, informiert Jürgen Buck, Vorstand der Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher e.V. (GVI).

Die grünen Kennzeichen sind allerdings nicht nur für Mopeds und Mofas Pflicht. Unter bestimmten Voraussetzungen, wie beispielsweise einer begrenzten Höchstgeschwindigkeit und Hubraum, benötigen unter anderem auch Elektrofahrräder, motorisierte Krankenfahrstühle oder Roller das „kleine“ grüne Kennzeichen. Die Unterschiede in den Beiträgen der Haftpflichtversicherung sind von Versicherer zu Versicherer verschieden, daher lohnt sich ein Tarifvergleich. Übrigens kann dabei auch eine Teilkaskoversicherung mit unterschiedlichen Beiträgen abgeschlossen werden. Dann ist das Mofa z.B. auch bei Hagel, Überschwemmung, Blitz, Sturm, Diebstahl oder Brand abgesichert. Auch ein Unfall mit Haarwild, ein Glasbruch oder ein Kurzschlussschaden der Verkabelung oder ein Marderbiss sind dabei mitversichert.

Bei der Vergabe der Kennzeichen für Mofas und Mopeds werden die technischen Daten nicht überprüft. Daher warnt Jürgen Buck von den Konsequenzen bei Unfällen mit „frisierten“ Fahrzeugen. Das ist nicht nur verboten, sondern häufig zahlt die Haftpflichtversicherung zwar den Schaden des Unfallgegners, jedoch bittet sie den Versicherten danach zur Kasse. Die Kosten und Strafen für einen Unfall mit einem technisch aufgerüsteten Mofa oder Moped können drastisch sein.

Ausführliche Informationen und Hinweise zu „Neue Kennzeichen für Mofas und Mopeds“ inkl. Crashtest stehen unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik „Gratis“, kostenlos zur Verfügung.



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Datum: 23.02.2016 - 10:18 Uhr
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Freigabedatum: 23.02.2016

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