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Einheitliche Regelungen für Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern nötig / KZBV für flächendeckende Einführung der eGK

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(ots) - Anlässlich der heutigen Fachveranstaltung "Zahn-
und Mundgesundheit in der Einwanderungsgesellschaft" im
Bundeskanzleramt hat sich die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung
(KZBV) für bundesweit einheitliche Regelungen bei der
zahnmedizinischen Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern
ausgesprochen.

"Zahnärzte mobilisieren alle zur Verfügung stehenden Ressourcen"
"In Flüchtlingsunterkünften, Praxen, auf Ebene der KZVen sowie
standespolitisch auf Bundesebene setzt sich die
Vertragszahnärzteschaft für eine schnelle und umfassende Versorgung
der Flüchtlinge ein. Alle nötigen Ressourcen werden dafür seit
Monaten mobilisiert. Durch die Einführung der elektronischen
Gesundheitskarte für Flüchtlinge ist die Umsetzung der Versorgung in
einigen Ländern bereits erheblich erleichtert und beschleunigt
worden. Wir setzen uns deshalb dafür ein, dass dieses Modell
möglichst in allen Bundesländern Schule macht", sagte Dr. Wolfgang
Eßer, Vorsitzender des Vorstandes der KZBV.

So ist zum Beispiel in Bremen eine solche Regelung bereits seit
dem Jahr 2005 in Kraft, Hamburg folgte im Jahr 2013. Als erste
Flächenländer haben Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein vor
wenigen Wochen die eGK für Flüchtlinge eingeführt.

Hintergrund - Die zahnmedizinische Versorgung von Flüchtlingen In
den ersten 15 Monaten des Aufenthaltes in Deutschland regelt das
Asylbewerberleistungsgesetz die zahnmedizinische Versorgung von
Flüchtlingen. Danach erfolgt die Behandlung zu Lasten der
Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der KZBV und den 17
Kassenzahnärztlichen Vereinigungen als Körperschaften des
öffentlichen Rechts sind in diesem Zusammenhang durch den Gesetzgeber
wichtige Aufgaben übertragen worden. Dazu zählt insbesondere die
Sicherstellung der vertragszahnärztlichen Versorgung. Hierfür werden




in Verträgen mit gesetzlichen Kassen Rechte und Pflichten der
Vertragszahnärzte, Art und Umfang der Versorgung sowie Vorschriften
für Behandlungen festgelegt, die mit der GKV abgerechnet werden.

Online-Links für Informationen und konkrete Hilfestellungen Vor
dem Hintergrund zahlreicher Fragen von behandelnden Zahnärzten,
Patienten und Versicherten hinsichtlich der zahnmedizinischen
Versorgung von Flüchtlingen und Asylbewerbern haben die KZBV und die
Redaktion der Zahnärztlichen Mitteilungen (zm) Listen mit
Online-Links erstellt, die Informationen und Hilfestellungen für die
konkrete Versorgung zusammenführen. Die fortlaufend aktualisierten
Listen können hier abgerufen werden:
www.kzbv.de/behandlung_asylbewerber oder www.zm-online.de.

Neben rechtlichen Hinweisen sind dort unter anderem Hilfsmittel
für die Bestimmung der Sprache von Patienten und zur
Veranschaulichung der Behandlung zu finden. Darüber hinaus stehen
Patienteninformationen, Anamnese- und Fragebögen für die
Notfallversorgung in mehr als 30 Sprachen zum Download bereit.



Pressekontakt:
Kai Fortelka
Tel.: 030-28 01 79 27 Mail: presse(at)kzbv.de


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Datum: 23.02.2016 - 12:39 Uhr
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