Wer zum Jahresende noch eine Altersvorsorge sucht, die auch eine Steuerersparnis bietet, sollte sich die staatlich geförderte Riester-Rente oder Rürup-Rente einmal genauer ansehen. Welches Produkt sich für Arbeitnehmer, welches eher für Selbstständige lohnt, erklärt das unabhängige Internetportal fianzcheck.com.
(firmenpresse) - Während i.d.R. nur Angestellte die Riester-Rente in Anspruch nehmen können, bietet sich für Selbstständige die Rürup-Rente, auch Basisrente genannt, in Form von steuerlichen Vergünstigungen an. Beide laufen mindestens bis zum Alter von 60 Jahren, wobei die Verträge nicht beliehen oder verkauft werden können. Dafür gelten sie als Hartz IV- und insolvenzsicher. Bei der Riesterrente kann man sich bei Fälligkeit 30% des Kapitals auszahlen lassen, der Rest muss verrentet werden. Bei der Rürup-Rente hingegen ist eine einmalige Kapitalzahlung ausgeschlossen.
Staatliche Förderung
Die Riesterrente wird staatlich mit Sparzulagen gefördert (maximal 154 Euro jährlich je Erwachsenem und 185 bzw. 300 Euro pro Jahr je Kind). 2.100 Euro jährlich können maximal eingezahlt werden, in der Einkommensteuererklärung wird zudem eine Steuerersparnis berücksichtigt. Bei der Basisrente sind bis zu 20.000 Euro Beitrag je steuerpflichtiger Person in 2009 zu 68% steuerlich abzugsfähig, diese Quote steigt stufenweise bis 2025 auf 100%. Eine fondsbasierte Anlage ohne Beitragsgarantie ist nur bei Rürup möglich.
„Bei bis zu 2.100 Euro pro Jahr und klassisch-konservativer Anlage oder Fondsanlage mit Beitragsgarantie ist eine Riester-Rente erste Wahl. Für alle, die mehr als 2.100 Euro jährlich anlegen möchten, empfiehlt sich zudem die Rürup-Rente“ erklärt Frank Buchheister, unabhängiger Experte von www.finanzcheck.com.
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