Anleger des DB PPF I werden hohe Verluste erleiden. Einer von ihnen will das nicht auf sich sitzen lassen und klagt mit Hilfe von CLLB RAe beim LG Berlin.
(firmenpresse) - Berlin, 23.02.2016 – Rund 130 Millionen Euro sammelte die Deutsche Bank AG – Asset Finance & Leasing von etwa 9000 Anlegern ein, die in die Dritte Patentportfolio Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (Patentportfolio I) mit Sitz in Schönefeld bei Berlin investierten. Sie sollten an der Entwicklung eines Portfolios von Patenten und Patentfamilien partizipieren. Das Geld floss in 22 verschiedene Projekte, es ging um biologisch abbaubaren Kunststoff, Alzheimer-Prophylaxe, neuartige Lithium-Batterien, sich auf Knopfdruck verdunkelnde Fensterscheiben und diverse andere Investitionsgegenstände. Letztlich verläuft der Fonds ähnlich erfolgreich wie die Errichtung des Schönefelder Flughafens: Viele der Projekte wurden ohne oder nur mit sehr geringen Verwertungserlösen beendet, nur aus wenigen Projekten wird noch mit Erlösen gerechnet. In einer Fondsfondsinformation der Deutschen Bank vom 28.10.2015 heißt es lapidar:
„Insgesamt wurden die wirtschaftlichen Ziele im Berichtszeitraum leider nicht erreicht und werden voraussichtlich auch künftig nicht erreicht werden. (…) Es wird mit großer Wahrscheinlichkeit nicht mehr möglich sein, Verluste für die Investoren zu vermeiden.“
Einem von CLLB Rechtsanwälte vertretenen Anleger wurden nach eigenen Angaben bestehende Risiken nicht erklärt. In der Bankberatung, die dem Erwerb der geschlossenen Beteiligung vorausging, seien einseitig die Vorteile der Anlage zur Sprache gekommen und die Risiken verschwiegen worden. Der hochspekulative Charakter und das mit der Anlage verbundene Totalverlustrisiko seien ihm nicht deutlich gemacht worden. Der Anleger hat Klage gegen die Deutsche Bank wegen fehlerhafter Anlageberatung im Zusammenhang mit dem Erwerb seiner Beteiligung am DB Patentportfolio I eingereicht.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch von der auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei CLLB Rechtsanwälte mit Büros in München, Berlin und Zürich, erklärt hierzu: „Ein Anleger muss VOR Erwerb einer solchen Anlage vollständig, verständlich und richtig über die mit einer Anlage verbundenen Risiken aufgeklärt werden. Ob dies im konkreten Fall erfolgt ist, muss nun nach Klageeinreichung das Landgericht Berlin klären.“
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch empfiehlt allen betroffenen Anlegern zeitnah überprüfen zu lassen, ob sie korrekt beim Erwerb des Fonds beraten wurden oder aber ob auch in ihrem individuellen Fall Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung in Betracht kommen. Derartige Ansprüche können gegen das Kreditinstitut bestehen, dessen Berater den Erwerb der Beteiligung empfohlen hat, ohne über die damit einhergehenden Risiken aufzuklären. Sie sind auf eine Rückabwicklung des Erwerbs der Beteiligung gerichtet, d. h. der Anleger wird von der Bank so gestellt, als hätte diese ihm die Beteiligung nie verkauft.
In zahlreichen derartigen Fällen übernehmen vorhandene Rechtsschutzversicherungen die Kosten einer solchen Anspruchsprüfung und ggf. Durchsetzung.
CLLB Rechtsanwälte steht für herausragende Expertise auf dem Gebiet des Zivilprozessrechts. Die Ausarbeitung und erfolgreiche Umsetzung einer zielführenden Prozessstrategie ist nicht nur in Großverfahren mit mehreren hundert geschädigten Investoren ein entscheidender Faktor. Auch komplexe Einzelverfahren gerade mit internationalem Bezug können nur durch den Einsatz spezifischer Erfahrung und detaillierter Sach- und Rechtskenntnis optimal geführt werden. Unsere Anwälte sind deshalb mit der Funktionsweise von Finanzprodukten der geregelten und ungeregelten Märkte bestens vertraut, als Kapitalmarktrechtspezialisten ausgewiesen und verfügen über langjährige, d.h. zum Teil mehr als zehnjährige, einschlägige Jusitizerfahrung vor Gerichten in der gesamten Bundesrepublik. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte wurde im Jahr 2004 in München gegründet und konnte sich durch zahlreiche Erfolge in aufsehenerregenden Verfahren bereits nach kurzer Zeit etablieren. Beinahe zwangsläufig war deshalb die Erweiterung der Repräsentanz mit Eröffnung eines weiteren Standortes in der Bundeshauptstadt Berlin im Jahr 2007. Neben den vier Gründungspartnern István Cocron, Steffen Liebl, Dr. Henning Leitz und Franz Braun, deren Anfangsbuchstaben für die Marke "CLLB" stehen, ist mit Alexander Kainz seit 2008 ein weiterer Partner für den Mandantenerfolg verantwortlich. Mittlerweile vertreten zwölf Rechtsanwälte von CLLB die rechtlichen Interessen ihrer Mandanten. Sie sind dabei vorwiegend auf Klägerseite tätig und machen für sie Schadensersatzforderungen geltend. Das heißt kurz zusammengefaßt: Wir können Klagen.
Rechtsanwalt Hendrik Bombosch, CLLB Rechtsanwälte Cocron, Liebl, Leitz, Braun, Kainz Partnerschaftsgesellschaft mbB, Panoramastraße 1, 10178 Berlin, Fon: 030-288 789 60, Fax: 030-288 789 620; Mail: bombosch(at)cllb.de Web: www.cllb.de