(ots) - So lässt sich die letzte Hürde auf dem Weg ins
Eigenheim sicher nehmen
Wenn der Bau des Eigenheims endlich fertig ist, kann es vielen
Bauherren mit dem Einzugstermin gar nicht schnell genug gehen. Doch
Vorsicht: Vor der Schlüsselübergabe steht die Bauabnahme als letzte
Hürde auf dem Weg in die eigenen vier Wände. "Ihre zahlreichen
rechtlichen Wirkungen dürfen Bauherren nicht unterschätzen", warnt
Mario van Suntum, Vertrauensanwalt beim Bauherren-Schutzbund e.V.
(BSB). In einem neuen Ratgeber des Verbraucherschutzvereins gibt er
praktische Tipps und juristische Hinweise zum richtigen Umgang mit
dem Thema Schlussabnahme.
Abnahme bereits im Bauvertrag regeln
Bereits im Bauvertrag sollte das Procedere der Abnahme verbindlich
geregelt sein, so van Suntum. Denn manche Unternehmen versuchen durch
Klauseln im Bauvertrag die Abnahme vorzuverlegen, zu ihren Gunsten zu
vereinfachen oder zu fingieren. Solche Klauseln benachteiligen
Verbraucher und schränken ihre Rechte ein. Klärung bringt eine
Vertragsprüfung vor Unterzeichnung, beispielsweise durch einen
Vertrauensanwalt des BSB. Wegen des hohen rechtlichen Risikos wird
die Vereinbarung einer förmlichen Abnahme mit Objektbesichtigung und
einer schriftlichen Abnahmeerklärung empfohlen.
Baubegleitende Qualitätskontrolle hilft Mängel rechtzeitig zu
erkennen
Eine baubegleitende Qualitätskontrolle hilft dabei, Mängel zu
vermeiden, die im Rahmen einer Schlussabnahme bereits überbaut und
daher nicht mehr zu erkennen sind. Bei der Abnahme selbst empfiehlt
es sich, einen kundigen Sachverständigen, zum Beispiel einen
unabhängigen Bauherrenberater hinzuzuziehen. In das Abnahmeprotokoll
gehören alle festgestellten Mängel zusammen mit Fristen zu ihrer
Behebung.
Folgen der Abnahme vor allem für den Bauunternehmer günstig
Die Folgen der erfolgreichen Bauabnahme seien vor allem für den
Bauunternehmer günstig, warnt van Suntum. So beginnt die fünfjährige
Gewährleistungsfrist zu laufen und der Unternehmer kann seine
Schlussrechnung stellen. Gleichzeitig geht das Risiko der Zerstörung
oder Beschädigung an den Bauherrn über. Und ab diesem Datum muss der
Bauherr bei später auftauchenden Mängeln nachweisen, dass für diese
der Bauunternehmer verantwortlich ist - bis zur Abnahme ist die
Beweislage umgekehrt. "Bereiten Sie die Schlussabnahme gründlich vor
und führen Sie acht bis zehn Tage vor dem Termin eine Vorbegehung
zusammen mit einem unabhängigen Bauherrenberater oder
Bausachverständigen durch", empfiehlt van Suntum. Das Ratgeberblatt
"Achtung Bauabnahme!" steht unter www.bsb-ev.de kostenlos zum
Download bereit.
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Quelle: Bauherren-Schutzbund e.V.
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