Anhänger auf der Straße parken: Nach zwei Wochen droht ein Bußgeld / R+V-Infocenter: Öffentlicher Parkraum ist kein Abstellplatz
(ots) - Für gelegentliche Transporte aller Art sind sie
praktisch: Doch wohin mit dem Anhänger, wenn der Besitzer keinen
Platz auf dem eigenen Grundstück hat? Dann darf er zwar auf der
Straße parken - aber nicht länger als zwei Wochen an einer Stelle.
"Wenn die Besitzer den Hänger dann nicht woanders unterbringen,
riskieren sie ein Bußgeld", so Karl Walter, Kfz-Experte beim
Infocenter der R+V Versicherung. "Öffentlicher Parkraum ist oft knapp
und deswegen nicht als Dauerstellplatz gedacht." Anders sieht es bei
an ein Fahrzeug gekoppelten Anhängern oder Wohnwagen aus.
Wer seinen Anhänger am Auto lässt, darf überall unbeschränkt
parken - es sei denn, es gilt ein grundsätzliches Parkverbot. Bei
abgekoppelten Anhängern hingegen greift die Zwei-Wochen-Frist. Wer
länger an einer Stelle parkt, riskiert ein Bußgeld von 20 Euro. Den
Anhänger zwei Parkplätze weiter abstellen verlängert diese Frist
nicht. "Andere Verkehrsteilnehmer müssen die Chance haben, in diesem
Bereich ihr Auto abzustellen", so R+V-Experte Karl Walter. Auf dem
neuen Stellplatz beginnt die Zwei-Wochen-Frist für den Anhänger
wieder von vorne.
Bildmaterial unter http://ao-url.de/dc19ff
Mehr Themen unter http://www.infocenter.ruv.de
Pressekontakt:
http://www.infocenter.ruv.de
R+V-Infocenter
06172/9022-131
a.kassubek(at)arts-others.de
Themen in dieser Pressemitteilung:
Unternehmensinformation / Kurzprofil:Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 25.02.2016 - 11:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1325660
Anzahl Zeichen: 1529
Kontakt-Informationen:
Stadt:
Kategorie:
Diese Pressemitteilung wurde bisher
0 mal aufgerufen.
Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"
Anhänger auf der Straße parken: Nach zwei Wochen droht ein Bußgeld / R+V-Infocenter: Öffentlicher Parkraum ist kein Abstellplatz"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von
R+V-Infocenter
(
Nachricht senden)
Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum
Haftungsauschluß (gemäß
TMG - TeleMedianGesetz) und dem
Datenschutz (gemäß der
DSGVO).
Der Countdown läuft: Noch zwei Wochen haben
Journalisten Zeit, um sich an der Ausschreibung zur "Service-Feder
2010" zu beteiligen. Der Preis des Infocenters der R+V Versicherung
prämiert herausragende Service- oder Ratgeberartikel in ...
Wer sein Auto nach der Arbeit in die Werkstatt
bringt, steht oft vor verschlossener Tür. Gängige Praxis: Den Wagen
einfach auf dem Hof abstellen, den Schlüssel in den Briefkasten
werfen und das Fahrzeug am nächsten Tag repariert abholen. Doch ...
Deutschlands einzige Langzeitstudie zu den
wirtschaftlichen, politischen und persönlichen Sorgen der Deutschen
feiert Jubiläum. Bereits zum zwanzigsten Mal hat das Infocenter der
R+V Versicherung die Deutschen nach ihren Ängsten befragt. Wovor ...