(ots) - Entscheidung auf wissenschaftlicher Grundlage
treffen
Am heutigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag über einen
Antrag der Grünen-Bundestagsfraktion abgestimmt, der einen Stopp des
Zulassungsverfahrens für Glyphosat forderte. Dazu erklären die Obfrau
der Arbeitsgruppe Ernährung und Landwirtschaft der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katharina Landgraf, und der zuständige
Berichterstatter Hermann Färber:
"Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind Forderungen nach einem
Stopp des Zulassungsverfahrens für Glyphosat wissenschaftlich völlig
unbegründet und reine Panikmache. Keine deutsche Bewertungsbehörde
hat sich für ein Verbot von Glyphosat ausgesprochen. Das Bundesamt
für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL), das
Julius-Kühn-Institut, das Bundesamt für Risikobewertung (BfR) und
auch das Umweltbundesamt haben die Zulassungsverlängerung für
Glyphosat als vertretbar bewertet. Dem ist auch die Europäische
Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) gefolgt, ebenso wie die
Bewertungsbehörden der übrigen 28 Mitgliedstaaten.
Für die CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es eine Frage politischer
Berechenbarkeit und auch Rechtstaatlichkeit, dass auf dieser
fundierten wissenschaftlichen Grundlage eine weitere Zulassung nicht
versagt werden darf. Gesundheitlicher Verbraucherschutz und
Umweltschutz dürfen nicht zum Spielfeld politischer Interessen
werden, wie sie etwa die Grünen mit ihren völlig grundlosen Warnungen
vor Glyphosat in der Muttermilch betrieben haben. Die Fraktion
begrüßt es sehr, dass das BfR auf Grund fundierter Tests die
unverantwortliche Beunruhigung Tausender stillender Mütter sauber
widerlegt hat.
Zahlreiche Bewertungsbehörden weltweit sind zu dem Schluss
gekommen, dass Glyphosat unter realistischen Anwendungsbedingungen
nicht krebserregend ist. In diese Bewertung ist auch der Bericht der
International Agency for Research of Cancer (IARC) eingeflossen, die
Glyphosat 2015 als "vermutlich krebserregend" eingestuft hat. In die
gleiche Kategorie sind auch Mate-Tee, Schichtarbeit, Arbeit in
Friseurgeschäften und rotes Fleisch eingestuft. Schon diese
Zusammenstellung macht deutlich, dass eine IARC-Einstufung allein
kein Grund für ein Verbot sein kann.
Rückstände von Pflanzenschutzmitteln in Lebensmitteln sind nur in
ganz engen Grenzen zugelassen, bei denen absolut sichergestellt ist,
dass kein gesundheitlicher Schaden entstehen kann. Dies gilt auch für
die Nachweise von Glyphosat in Bier: So muss ein Verbraucher nach
Angaben des Bundesinstituts für Risikobewertung etwa 1000 Liter am
Tag trinken, bevor überhaupt gesundheitliche Effekte auftreten
könnten.
Glyphosat ist für seine Anwendungsgebiete der am besten
untersuchte Wirkstoff mit den geringsten Nebenwirkungen für Mensch,
Tier und Umwelt. Deshalb spricht sich die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
für eine Verlängerung der Zulassung des Wirkstoffs Glyphosat im
Rahmen der jetzt schon geltenden strengen Anwendungsbedingungen aus."
Hintergrund:
Am 8. März wird der Ständige EU-Ausschuss für Pflanzen, Tiere,
Lebensmittel und Futtermittel (SCoPAFF) über die
Zulassungsverlängerung des Pflanzenschutzmittel-Wirkstoffs Glyphosat
abstimmen. Die Überprüfung der Genehmigung des
Pflanzenschutzmittelwirkstoffs Glyphosat erfolgt routinemäßig gemäß
der EU-Gesetzgebung. Danach ist ein Wirkstoff zu genehmigen, wenn
aufgrund des wissenschaftlichen und technischen Kenntnisstandes zu
erwarten ist, dass er bei realistischen Verwendungsbedingungen keine
schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Menschen und Tieren
und auf das Grundwasser und keine unannehmbaren Auswirkungen auf die
Umwelt hat.
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