(ots) - Bundestag startet Gesetzesberatungen zur
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens
Der Bundestag wird am heutigen Freitag das Gesetz zur
Modernisierung des Besteuerungsverfahrens in erster Lesung beraten.
Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann sowie die zuständige
Berichterstatterin Margaret Horb:
"Das Vorhaben ist ein weiterer Schritt zu einem einfacheren,
schnelleren und effizienteren Besteuerungsverfahren. Belege sollen
künftig nur noch auf Anfrage eingereicht werden müssen. Wir werden
ferner die vorausgefüllte Steuererklärung ausbauen. Daten, die von
Versicherungen, Arbeitgebern und vielen mehr an die Finanzverwaltung
übermittelt werden, sollen den Steuerpflichtigen bereits automatisch
zur Verfügung stehen. Es werden außerdem weniger Steuerzahler
verpflichtet sein, eine Steuererklärung abzugeben.
Mit diesem Gesetz bauen wir für Bürgerinnen und Bürger sowie für
Unternehmen Bürokratie ab. Wir prüfen zudem weitere
Vereinfachungsmaßnahmen. So wollen wir den Zinssatz bei der
Verzinsung von Steuernachzahlungen und Erstattungen im Rahmen des
haushalterisch Machbaren befristet absenken. Ebenfalls prüfen wir
Vereinfachungen bei der verbindlichen Auskunft oder den
umsatzsteuerlichen Kleinbetragsrechnungen."
Hintergrund:
Mit dem Gesetz sollen die Gleichmäßigkeit der Besteuerung und die
rechtsstaatlichen Erfordernisse des Steuervollzugs bei verstärkter
Nutzung der Informationstechnik im Besteuerungsverfahren gesichert
werden. Das Gesetz reduziert bürokratische Belastungen und
berücksichtigt die Interessen aller Beteiligten angemessen.
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