(ots) - Deutliche Leistungsverbesserungen bei der
Aufstiegsfortbildung ab dem 1. August 2016
Am heutigen Freitag hat der Bundestag in 2. und 3. Lesung den
Entwurf des Dritten Gesetzes zur Änderung des
Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes beraten. Hierzu erklären der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion im
Deutschen Bundestag, Michael Kretschmer, und der stellvertretende
bildungs- und forschungspolitische Sprecher, Stefan Kaufmann:
Michael Kretschmer: "Wir wollen die Vorstellung korrigieren, ein
Studium sei etwas Besseres als eine Ausbildung. Wir wollen junge
Leistungsträger beim Durchstarten hin zu einer höheren beruflichen
Verantwortung unterstützen. Mit dieser Novelle leisten wir einen
entscheidenden Beitrag für die Gleichwertigkeit von beruflicher und
akademischer Bildung, für mehr Durchlässigkeit zwischen beruflicher
und akademischer Bildung und für eine noch bessere Vereinbarkeit von
Aufstiegsfortbildung, Beruf und Familie. Damit leisten wir einen
wichtigen Beitrag, die berufliche Bildung gesellschaftlich
aufzuwerten. Auf diese Weise können wir die Akzeptanz von Ausbildung
erhöhen und zu einem gesellschaftlichen Umdenken gelangen."
Stefan Kaufmann: "In den parlamentarischen Verhandlungen konnten
wir substantielle Verbesserungen beim Meister-BAföG erreichen. Wir
verdoppeln die Mittel, die mit der Novelle ohnehin schon für
Leistungsaufwüchse vorgesehen waren. So werden wir den einheitlichen
Zuschussanteil für den Basisunterhaltsbeitrag von bisher 44 Prozent
auf nun 50 Prozent steigern. Den Zuschuss zum Maßnahmebeitrag heben
wir von bisher 30,5 Prozent auf nun 40 Prozent an. Zudem erhöhen wir
den 'Erfolgsbonus' bei erfolgreicher Prüfungsteilnahme von 25 Prozent
auf künftig 40 Prozent. Leistungsberechtigte können sich also ab dem
1. August 2016 über eine deutlich höhere Förderung freuen. Damit
zeigt die Union erneut, dass sie Garant einer starken beruflichen
Bildung ist."
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