(ots) - Gestohlen oder verloren: Beim Verlust des
Führerscheins gilt es schnell zu handeln. Ein Ersatz ist umgehend zu
beschaffen, denn das Dokument muss während der Fahrt immer mitgeführt
werden. Andernfalls droht ein Verwarnungsgeld von zehn Euro.
Wurde der Führerschein gestohlen, muss dies bei einer
Polizeidienststelle angezeigt werden. Sie stellt eine sogenannte
Diebstahlbescheinigung aus. Damit kann der neue Ausweis bei der
Fahrerlaubnisbehörde beantragt werden. Die Gebühr dafür beträgt etwa
35 Euro. Bis zu sechs Wochen dauert es meist, bis das neue Dokument
persönlich bei der Führerscheinstelle abgeholt werden kann; gegen
einen Gebührenzuschlag ist auch eine Eilausstellung möglich.
Verliert ein Autofahrer seinen Führerschein, muss er einen Antrag
auf Neuausstellung bei der Führerscheinstelle seines Wohnorts
stellen. Dort ist neben dem Reise- oder Personalausweis ein aktuelles
biometrisches Lichtbild vorzulegen. Manchmal wird eine
Karteikartenabschrift erforderlich, wenn der verlorene Führerschein
an einem früheren Wohnort ausgestellt wurde. Die Behörde kann eine
eidesstattliche Versicherung über den Verbleib des Führerscheins
verlangen. Der Ersatzführerschein kostet mit der eidesstattlichen
Versicherung rund 65 Euro.
Für die Zwischenzeit kann dem Autofahrer kostenpflichtig ein
"Übergangsführerschein" für Fahrten im Inland ausgestellt werden, der
nur in Kombination mit dem Personalausweis Gültigkeit hat. Auch hier
gilt eine Mitführpflicht. Wer schnell - z.B. für Fahrten im Ausland -
Ersatz in Form des Scheckkartenführerscheins benötigt, kann diesen
gegen einen Zuschlag als Expressausstellung bestellen.
Taucht der verloren geglaubte Führerschein wieder auf, ist die
Führerscheinstelle unverzüglich zu informieren.
Diese Presseinformation sowie ein Pressefoto finden Sie online
unter http://presse.adac.de. Folgen Sie uns auch unter
http://twitter.com/adac.
Pressekontakt:
ADAC-Öffentlichkeitsarbeit
Externe Kommunikation:
Katrin Müllenbach-Schlimme
Tel.: (089) 7676-2956
katrin.muellenbach-schlimme(at)adac.de