PresseKat - BA-Presseinfo Nr. 09: Regelungen für Langzeitarbeitslose und Flüchtlinge weiterentwickeln

BA-Presseinfo Nr. 09: Regelungen für Langzeitarbeitslose und Flüchtlinge weiterentwickeln

ID: 1326879

(ots) - Positionspapier von Bundesagentur für Arbeit,
Landkreistag und Städtetag

Träger der Jobcenter legen gemeinsame Vorschläge vor

Die Regelungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II) müssen
dringend weiter entwickelt und an aktuelle Aufgaben und
Problemstellungen angepasst werden. Dazu haben die Bundesagentur für
Arbeit, der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städtetag als
Träger der Jobcenter heute ein gemeinsames Positionspapier
veröffentlicht. Es enthält Vorschläge, wie der notwendigen besseren
Förderung von Langzeitarbeitslosen sowie der stark wachsenden Anzahl
von Flüchtlingen und Asylberechtigten innerhalb des SGB II
entsprochen werden kann. Außerdem benennt es Möglichkeiten zur
Entlastung der Jobcenter sowie zur Vereinfachung der Verfahren im SGB
II und gibt Anregungen für eine effizientere Bearbeitung.

Die Präsidentin des Deutschen Städtetages, Oberbürgermeisterin Dr.
Eva Lohse aus Ludwigshafen, sagte: "Die Jobcenter müssen bessere
Möglichkeiten erhalten, um sich innerhalb des SGB II intensiver um
die Langzeitarbeitslosen kümmern zu können, weil sie oftmals keine
abgeschlossene Berufsausbildung haben und ihre Vermittlung auch
aufgrund von gesundheitlichen und anderen individuellen Problemen
schwierig ist. Um diese Menschen wieder an den Arbeitsmarkt
heranzuführen, sollte der soziale Arbeitsmarkt durch mehr Angebote
öffentlich geförderter Beschäftigung ausgebaut werden. Nötig sind
hier zudem einfachere Regeln für sinnvolle Tätigkeiten. Bestehende
Beschränkungen sollten dazu gelockert und ein geeigneter Einsatz von
Langzeitarbeitslosen vor Ort mit der Wirtschaft vereinbart werden."

Im Positionspapier halten Bundesagentur für Arbeit, Deutscher
Landkreistag und Deutscher Städtetag gemeinsam fest, dass angesichts
der Herausforderungen im SGB II beide Finanztitel für




Eingliederungsmittel und Verwaltungskosten deutlich aufgestockt
werden müssten. Das heißt: Die Jobcenter benötigen eine angemessene
Finanzausstattung für gezielte Förderangebote für die
Leistungsberechtigten ebenso wie für zusätzliches Personal.

Um Menschen in den Jobcentern intensiver betreuen zu können,
sollte das SGB II über die aktuell bereits vom
Bundesarbeitsministerium angekündigten Reformen hinaus weiter
vereinfacht werden. Dazu sagte der Präsident des Deutschen
Landkreistages, Landrat Reinhard Sager aus dem Kreis Ostholstein:
"Wichtig ist, dass die Jobcenter das nötige Handwerkszeug zur
Integration der Langzeitarbeitslosen haben. Viele Regelungen im SGB
II sorgen für einen zu hohen Verwaltungsaufwand. So muss etwa die
Einkommensanrechnung in den Bedarfsgemeinschaften vereinfacht werden
und bei demjenigen erfolgen, der das Einkommen selbst erwirtschaftet.
Andere Regelungen sind noch immer zu kleinteilig: Zur Vereinfachung
gehören sollte beispielsweise die Einführung einer Bagatellgrenze für
Erstattungsforderungen oder auch ein pauschaliertes Einstiegsgeld für
Selbständige, die aufstockende Leistungen des Jobcenters erhalten."

Mit Blick auf die möglichst schnelle Integration der Vielzahl
anerkannter Flüchtlinge und Asylbewerber enthält das Positionspapier
den Vorschlag, die Sprachkurse zur berufsbezogenen Sprachförderung
künftig vom Bundesamt für Migration auf die Jobcenter zu übertragen.
Das könnte im Bundesamt zu einer Beschleunigung der Asylverfahren
beitragen und Verwaltungswege vereinfachen. Favorisiert wird zudem
ein ganzheitlicher Beratungs- und Integrationsprozess, angefangen von
der Qualifikationsfeststellung und der Hilfe bei der Anerkennung von
berufsqualifizierenden Abschlüssen über die Sprachförderung bis hin
zum Aufbau weiterer beruflicher Qualifikationen und der Heranführung
an den hiesigen Arbeitsmarkt, z. B. durch Praktikumsplätze und
Beschäftigungsmaßnahmen. Im Positionspapier wird darauf hingewiesen,
dass Flüchtlinge verpflichtet sind, die ihnen unterbreiteten Angebote
der Jobcenter zur Integration in den Arbeitsmarkt anzunehmen.
Hinweise auf Chancen und Pflichten müssen Gegenstand des Beratungs-
und Integrationsprozesses sein. Bei mangelnder Mitwirkung gelten auch
die Sanktionsvorschriften des SGB II.

Nach Einschätzung der Bundesagentur für Arbeit ist besonders
wichtig, die Jobcenter mit der Fülle der aktuell schnell anwachsenden
Aufgaben nicht zu überfordern. Dazu sagte Detlef Scheele, Vorstand
Arbeitsmarkt der Bundesagentur für Arbeit: "Das SGB II muss einfacher
werden. Dafür ist es notwendig, das SGB II durch Pauschalierung zu
entlasten und einem Teil der Menschen den Zugang zur
Arbeitslosenversicherung zu erleichtern. Flüchtlinge brauchen
möglichst schnell die Möglichkeit, die deutsche Sprache zu erlernen.
Die BA wäre bereit, bei der Administration zu unterstützen."

Kontakte:

Deutscher Landkreistag, Dr. Markus Mempel, Pressesprecher, Tel.:
030/590097-312

Deutscher Städtetag, Volker Bästlein, Pressesprecher, Tel.:
030/37711-130

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.

Folgen Sie der Bundesagentur für Arbeit auf Twitter:
www.twitter.com/bundesagentur



Pressekontakt:
Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
E-Mail: zentrale.presse(at)arbeitsagentur.de
Tel.: 0911/179-2218
Fax: 0911/179-1487


Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  kununu komplettiert Geschäftsführung: Steffen Zoller verantwortet Wachstumsthemen Produkt und Strategie Bundesrat verpasst Regierung beim Thema ,,Generalistik
Bereitgestellt von Benutzer: ots
Datum: 29.02.2016 - 11:42 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1326879
Anzahl Zeichen: 5932

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Nürnberg



Kategorie:

Arbeit



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BA-Presseinfo Nr. 09: Regelungen für Langzeitarbeitslose und Flüchtlinge weiterentwickeln"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bundesagentur für Arbeit (BA) (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bundesagentur für Arbeit (BA)