(ots) -
Gerade bei Stress im Beruf oder im Haushalt mit kleinen Kindern
wünschen sich viele eine helfende Hand. Minijobber können hier
entlasten, indem sie alle sogenannten haushaltsnahen Dienstleistungen
übernehmen. Doch welche Arbeiten zählen dazu? Die Haushaltsjob-Börse,
das offizielle Online-Stellenportal der Minijob-Zentrale, weist auf
ihrer Startseite darauf hin, dass haushaltsnahe Dienstleistungen
ausschließlich Arbeiten umfassen, die normalerweise durch
Familienangehörige erledigt werden. Dazu gehören unter anderem
Kochen, Putzen, Rasenmähen oder auch die Kinderbetreuung. Trotz
dieser einfachen Definition fällt den meisten Arbeitgebern und
Arbeitnehmern eine genaue Unterscheidung schwer. Der neue Erklärfilm
der Minijob-Zentrale informiert und sorgt für Durchblick.
Informativ auf den Punkt gebracht
Der knapp zweiminütige Film stellt anschaulich dar, welche
Tätigkeiten aus den Kategorien Haushalt, Garten, Kinder, Senioren und
Tiere ein Minijobber übernehmen kann. Anhand eines konkreten
Beispiels wird zudem erläutert, welche Dienstleistungen nicht in die
Haushaltsjob-Kategorie gehören. Darüber hinaus bringt die
Minijob-Zentrale im neuen Film allen Interessierten den Service der
Haushaltsjob-Börse in Kürze nah.
Unterstützung einfach online finden
Dank der Haushaltsjob-Börse, dem kostenlosen Serviceangebot der
Minijob-Zentrale, gestaltet sich die Suche nach einer Hilfe für
Haushalt und Garten ganz leicht. Egal ob Minijobs mit einem Entgelt
von bis zu 450 Euro monatlich oder Beschäftigungen mit einem Entgelt
darüber hinaus: Unter www.haushaltsjob-boerse.de können private
Arbeitgeber und Arbeitnehmer mittels Postleitzahl nach passenden
Angeboten suchen oder selbst eine Anzeige aufgeben.
Gesucht, gefunden und gleich angemeldet
Ist ein passender Minijobber gefunden, sollte der Arbeitgeber ihn
im nächsten Schritt bei der Minijob-Zentrale anmelden. Nur wer die
helfende Hand anmeldet, ist auf der sicheren Seite. Außerdem ist die
Anmeldung entgegen vieler Vorurteile weder teuer noch zeitaufwendig.
Arbeitgeber sparen sogar 20 Prozent der Kosten für ihren Minijobber
im Privathaushalt und können damit bis zu 510 Euro im Jahr von der
Steuer absetzen. Wie groß die Ersparnis genau ist, berechnet der
kostenlose Haushaltsscheck-Rechner der Minijob-Zentrale unter
http://ots.de/MN4XE.
Pressekontakt:
Deutsche Rentenversicherung
Knappschaft-Bahn-See
Minijob-Zentrale
Pressesprecher
Dr. Wolfgang Buschfort
Pieperstraße 14 - 28
44789 Bochum
Tel. 0234 304 - 82050
Fax 0234 304 - 82060
presse(at)kbs.de
www.kbs.de