Der Bundestag verabschiedete einstimmig das sogenannte Zahlungskontengesetz. Somit haben nun alle Menschen in Deutschland die Möglichkeit, ein Konto zu eröffnen. Zudem enthält das Gesetzesvorhaben auch Erleichterungen für Kontoinhaber. Außerdem werden der Wettbewerb zwischen den Banken sowie die Rechte von Verbrauchern gestärkt.
(firmenpresse) - Meist wurde Obdachlosen und Asylsuchenden das Recht auf den Zugang zu einem Bankkonto verweigert. Doch durch das neue Gesetz haben alle Verbraucher nun künftig das Recht auf einen Zugang zu einem Bankkonto mit den wichtigsten Funktionen.
Alle Privatbanken, Sparkassen sowie Volks- und Raiffeisenbanken sind in Zukunft dazu verpflichtet, auf Wunsch ein Basiskonto für Verbraucher einzurichten. Für Menschen ohne gesichertes Einkommen boten bislang nur die Sparkassen ein Bürgerkonto an.
Aus älteren Schätzungen geht hervor, dass bis zu eine Million Menschen in Deutschland keinen Zugang zu einem eigenen Girokonto haben. Durch die mittlerweile große Anzahl von Flüchtlingen erhöht sich diese Schätzung noch einmal. Das Bundesfinanzministerium erklärt, dass man sozial und wirtschaftlich ausgegrenzt sei, wenn man kein Zahlungskonto besitze und nicht am Zahlungsverkehr teilnehmen könnte.
Nun können die Banken nur in Ausnahmefällen die Kontoeröffnung für jedermann verweigern. Dazu zählen bestimmte Straftaten wie beispielsweise Geldwäsche. Dies gilt auch dann, wenn die betroffene Person bereits ein Basiskonto hat.
So erhalten Selbstständige und Freiberufler zusätzliche Liquidität
Damit das Bankkonto von Freiberuflern und Selbstständigen auch immer gut gefüllt ist, hat die Elbe Finanzgruppe mit Rechnung48 einen deutschlandweiten Online Factoringservice für Selbstständige und Freiberufler konzipiert.
Mithilfe von Rechnung48 sind Freiberufler und Selbstständige unabhängig von den langen Zahlungszielen ihrer Auftraggeber. Rechnung48 kauft die offenen Rechnungen an. Innerhalb von 48 Stunden wird der Rechnungsbetrag abzgl. einer Servicegebühr von 3,97 % auf das angegebene Bankkonto ausgezahlt. In der Gebühr sind zusätzlich der Forderungsausfallschutz sowie das komplette Mahnwesen enthalten.
Ãœber Rechnung48
Rechnung48 adressiert die Zielgruppe der Freiberufler sowie Selbstständigen und ist ein Service der Elbe Finanzgruppe GmbH.
Die Elbe Finanzgruppe ist Ihr bankenunabhängiger Finanzdienstleister mit Fokus auf kleine und mittelständische Unternehmen. Seit 2012 sind Matthias Bommer und Stefan Kempf geschäftsführende Gesellschafter.
Wir bieten innovative Finanzierungsmöglichkeiten aus einer Hand. Starten Sie mit uns als Finanzierungspartner für Factoring, Leasing sowie Finetrading und lassen Sie sich von unserer Expertise überzeugen.
Als anerkannter Finanzdienstleister der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht unterliegen wir vergleichbaren regulatorischen Anforderungen wie Banken. Dies sichert unseren Kunden ein Höchstmaß an Seriosität und Qualität. Jährlich zweistellige Wachstumsraten sind Ausdruck unserer Innovationskraft.
Die Zusammenarbeit mit unseren deutschlandweiten Kunden ist durch ein besonderes Vertrauensverhältnis gekennzeichnet. Sie haben durch die Kooperation einen leistungsstarken Partner an Ihrer Seite, mit einer gesicherten Refinanzierung und einem erfahrenen Team. Eine gute Erreichbarkeit und kurze Entscheidungswege sind für uns selbstverständlich.
Rückfragen und weitere Informationen
Elbe Finanzgruppe GmbH
Frau Miriam Körner
Marketing
Karcherallee 19
01277 Dresden
Telefon: +49 (0) 351 320 398 10
Fax: +49 (0) 351 320 398 15
E-Mail: info(at)rechnung48.de
Internet: www.rechnung48.de
Rückfragen und weitere Informationen
Elbe Finanzgruppe GmbH
Frau Miriam Körner
Marketing
Karcherallee 19
01277 Dresden
Telefon: +49 (0) 351 320 398 10
Fax: +49 (0) 351 320 398 15
E-Mail: info(at)rechnung48.de
Internet: www.rechnung48.de