(ots) - Nach dem Vorbild der Lebensmittelhändler
verpflichten sich große Handelsunternehmen ab Frühjahr, Gebühren auf
Plastiktüten aus Polyethylen zu erheben. In Frankreich gilt ab 1.
Juli sogar eine Verordnung, die dünne PE-Einwegkunststofftüten
verbietet. Dass ein Verzicht auf Erdöl nicht unbedingt einen Verzicht
auf Komfort bedeuten muss, zeigen ressourcenschonende Alternativen
wie die Bio-Tragetaschen der Victorgroup, die den Nerv deutscher
Verbraucher treffen.
Eine EU-Richtlinie von 2015 will den jährlichen Pro-Kopf-Verbrauch
erdölbasierter Tüten bis Ende 2025 auf unter 40 Stück senken. Einen
wichtigen Beitrag leisten Handelsunternehmen, die sich dazu
verpflichten, PE-Tüten ab 1. April gegen Gebühr abzugeben. Biologisch
abbaubare Tüten, deren fossile Inhaltsstoffe kontinuierlich reduziert
werden, bieten eine ebenso umweltfreundliche wie komfortable
Alternative. Schon heute bestehen Produkte wie die Bio-Tragetasche
und Permanent Tragetasche der Victorgroup aus über 50 Prozent
nachwachsenden Rohstoffen.
"Mit unseren Bio-Tragetaschen unterstützen wir den Einzelhandel
bei der Entwicklung von Alternativen zur erdölbasierten Plastiktüte,
sodass die Verbraucher nicht auf Komfort verzichten müssen", erklärt
Ursula Weck, Geschäftsführerin der Victorgroup. Eine Ipsos-Umfrage,
die die Victorgroup letztes Jahr durchführen ließ, belegt: Die
Weiterentwicklung von Biokunststoffen und entsprechender
Kompostierungsverfahren ist im Interesse der Verbraucher. Der Umfrage
zufolge bevorzugt die Mehrzahl der Deutschen Tragetaschen mit hohem
Bioanteil.
"Das große Interesse des Gesetzgebers, des Einzelhandels und der
Verbraucher, umweltfreundliche Lösungen zu finden, erlaubt es uns, in
die Forschung zu investieren und den Erdölanteil unserer Tragetaschen
kontinuierlich zu senken", sagt Weck. "Je mehr Interessensgruppen
diese Technologien unterstützen und nachfragen, desto schneller
können wir Plastiktüten ohne fossile Ressourcen produzieren."
Die Gesetzgebung in Frankreich ist einen Schritt weiter: Ab 1.
Juli 2016 sind Einwegkunststofftüten, die dünner als 50 Mikrometer
sind, im Nachbarland verboten. Ausgenommen sind Produkte, die dem
französischen Standard für Heimkompostierung entsprechen und einen
Bioanteil von mindestens 30 Prozent aufweisen.
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